OGH 2Ob104/64 (RS0041923)

OGH2Ob104/6416.4.1964

Rechtssatz

Die Ausführungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines vom Erstgericht als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes verstoßen nicht gegen das auch im Rekursverfahren geltende Neuerungsverbot. Die im § 526 Abs 1 vorgesehenen Erhebungen können entweder vom Rekursgericht veranlasst oder aber auch schon vom Erstgericht vor Vorlage des Rechtsmittels vorgenommen werden.

Normen

ZPO §477 C
ZPO §514 Abs2
ZPO §526

2 Ob 104/64OGH16.04.1964

Veröff: RZ 1964,139

5 Ob 196/03iOGH09.09.2003

nur: Die Ausführungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes verstoßen nicht gegen das auch im Rekursverfahren geltende Neuerungsverbot. (T1)

2 Ob 163/07wOGH14.02.2008

Auch; Veröff: SZ 2008/23

1 Ob 126/19iOGH25.09.2019
5 Ob 63/21gOGH04.05.2021

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19640416_OGH0002_0020OB00104_6400000_001

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