OGH 5Ob315/60 (RS0024865)

OGH5Ob315/6026.10.1960

Rechtssatz

Klage eines Mitmieters gegen den Vermieter auf Feststellung seines Bestandrechtes. Keine notwendige Streitgenossenschaft in dem Sinn, daß er auch die anderen Mitmieter klagen müßte.

Normen

ABGB §1090 IIIc
ZPO §14
ZPO §228

5 Ob 315/60OGH26.10.1960
5 Ob 231/61OGH30.08.1961
6 Ob 299/01sOGH20.12.2001

Vgl aber; Beisatz: Besteht aufgrund der Umstände des zu beurteilenden Falles die Gefahr unlösbarer Verwicklungen durch miteinander nicht in Einklang zu bringende Einzelentscheidungen, muss auch die von einem von mehreren Mitmietern angestrebte Feststellung seiner Stellung als Mitmieter von allen übrigen Mitmietern als einheitlichen Streitgenossen getragen werden. (T1); Beisatz: Hier: Auch die Mietrechte des am Verfahren nicht beteiligten weiteren Mitmieters sind bestritten. (T2)

6 Ob 101/08hOGH05.06.2008

Vgl aber; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19601026_OGH0002_0050OB00315_6000000_001

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