Rechtssatz
Einer allfälligen Nichtigkeit des Zuschlages steht die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses entgegen (Vgl E d OGH GlUNF 2828, RSpr 1930 Nr 62).
3 Ob 29/65 | OGH | 10.03.1965 |
Beisatz: Der Verpflichtete hat durch seine Abwesenheit vom Versteigerungstermin sein Rekursrecht gegen die Zuschlagserteilungsbeschlüsse verwirkt. (T1) |
3 Ob 33/65 | OGH | 10.03.1965 |
Beisatz: Die §§ 209, 283 ff EO, welche nur die Normen für die Verteilung der bereits liquidierten Exekutionsmasse enthalten, schufen einen selbständigen Verfahrensteil, der durch den rechtskräftigen Abschluss des zwar seine Grundlage bildenden, von ihm aber deutlich geschiedenen Realisierungsaktes seine unverrückbaren Grenzen erhielt. (T2) |
3 Ob 52/70 | OGH | 13.05.1970 |
Beis wie T2; Beisatz: Hier: Grundverkehrsbehördliche Genehmigung für Meistbietenden. (T3) |
3 Ob 18/87 | OGH | 13.05.1987 |
Beisatz: Hier: Mängel der Schätzung. (T4) |
8 Ob 47/08g | OGH | 27.05.2008 |
Auch; Beisatz: Nach Rechtskraft des Beschlusses auf Erteilung des Zuschlags können etwaige Mängel des Verfahrens, selbst im Verfahren unterlaufene Nichtigkeiten, nicht mehr zur Beseitigung des Zuschlags führen. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19600516_OGH0002_0030OB00203_6000000_001
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