OGH 1Ob368/56 (RS0032531)

OGH1Ob368/5619.12.1956

Rechtssatz

Eine nochmalige Zession der gleichen Forderung durch den Zedenten verschafft dem zweiten Zessionar keine Rechte an der bereits einmal gültig abgetretenen Forderung.

Normen

ABGB §1392 F
ABGB §1395
ABGB §1397

1 Ob 368/56OGH19.12.1956
6 Ob 604/81OGH13.07.1981

Auch; Beisatz: Daraus folgt weiter, dass durch die nachfolgende Abtretung der zweite Zessionar kein Recht an der Forderung erwerben kann, auch dann nicht, wenn er von der ersten Abtretung nichts weiß, den Zedenten also für den rechtszuständigen Inhaber der Forderung hält. Denn einen gutgläubigen Erwerb von Forderungen gibt es regelmäßig nicht. (T1) Veröff: SZ 54/104

5 Ob 666/81OGH26.01.1982

Auch

7 Ob 83/03mOGH28.05.2003

Beisatz: Der Zedent ist nach der ersten Abtretung nicht mehr Inhaber der Forderung, sie ist auch nicht mehr in seiner Rechtszuständigkeit, weshalb der Zedent sie nicht noch einmal wirksam übertragen kann. (T2)

7 Ob 269/05tOGH29.03.2006

Auch; Beis wie T1

3 Ob 155/10fOGH23.02.2011

Auch; Auch Beis wie T1; Auch Beis wie T2; Veröff: SZ 2011/23

7 Ob 189/12pOGH23.01.2013

Veröff: SZ 2013/4

1 Ob 141/20xOGH21.12.2020

Beis wie T1 nur: Daraus folgt weiter, dass durch die nachfolgende Abtretung der zweite Zessionar kein Recht an der Forderung erwerben kann. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19561219_OGH0002_0010OB00368_5600000_001

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