OGH 1Ob569/56 (RS0014979)

OGH1Ob569/567.11.1956

Rechtssatz

Auch die stillschweigende ( wirksame ) Enterbung wird nur durch eine formgerechte letztwillige Verfügung, nicht durch die bloße Verzeihung aufgehoben. Dies gilt auch für die auf Erbunwürdigkeit beruhende Enterbung.

Normen

ABGB §540
ABGB §767
ABGB §772

1 Ob 569/56OGH07.11.1956
10 Ob 2379/96tOGH22.10.1996

Auch; nur: Auch die stillschweigende ( wirksame ) Enterbung wird nur durch eine formgerechte letztwillige Verfügung, nicht durch die bloße Verzeihung aufgehoben. (T1)

6 Ob 204/97mOGH29.10.1997

nur T1; Veröff: SZ 70/229

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0010OB00569_5600000_002

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