102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
[Abkommen in deutscher Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. bzw. 20. Juli 2026 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 am 1. August 2026 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Übersetzung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache
Stocker
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