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BGBl III 102/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

102. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

[Abkommen in deutscher Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. bzw. 20. Juli 2026 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 am 1. August 2026 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Übersetzung

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache

Stocker

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