215. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Das Königreich der Niederlande hat am 4. Dezember 2025 gegenüber dem Generalsekretär des Europarats gemäß Art. 16 Abs. 2 des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. III Nr. 70/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 132/2024) die Erstreckung der Anwendung dieses Zusatzprotokolls auf Aruba mit Wirkung ab 1. April 2026 erklärt.
Stocker
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