15. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 95/2024) hinterlegt:
Ferner haben die Niederlande1 am 27. Juni 2024 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Curaçao mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2024 erklärt und dabei eine Erklärung zu Art. 24 Abs. 7, Art. 27 Abs. 2 und Art. 35 des Übereinkommens abgegeben.
Edtstadler
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