35. Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:
„(2c) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.“
2. Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer
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