18. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023, wird wie folgt geändert:
1. Im § 177 Abs. 1 entfallen der zweite und dritte Satz.
2. Im § 363 Abs. 1, 2 und 4 entfällt jeweils die Wortfolge „auf einem von diesem aufzulegenden Vordruck“.
3. § 363 Abs. 5 lautet:
„(5) Die Meldungen nach den Abs. 1, 2 und 4 sind vorrangig mittels elektronischer Datenfernübertragung, jedenfalls aber schriftlich, zu erstatten.“
4. Nach § 797 wird folgender § 798 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2024
§ 798. (1) Die §§ 177 Abs. 1, 363 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie die Anlage 1 zum ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2024 treten mit 1. März 2024 in Kraft.
(2) Leidet der/die Versicherte am 1. März 2024 an einer Krankheit, die erst auf Grund des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2024 als Berufskrankheit gilt (Anlage 1, Lfd. Nr. 5.2.2., 5.2.3., 7.4.2. und 7.7.1.), oder ist er/sie vor dem 1. März 2024 an einer solchen Krankheit gestorben, so sind an ihn/sie oder an seine/ihre Hinterbliebenen die Leistungen der Unfallversicherung zu erbringen, wenn der Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1955 eingetreten ist. Die Leistungen sind frühestens ab 1. März 2024 zu erbringen, wenn der Antrag bis zum Ablauf des 28. Februar 2025 gestellt wird; wird der Antrag nach dem 28. Februar 2025 gestellt, so gebühren die Leistungen frühestens ab dem Tag der Antragstellung.“
5. Die Anlage 1 zum ASVG lautet:
„Anlage 1
Liste der Berufskrankheiten (§ 177)
Inhaltsverzeichnis
1. Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
2. Erkrankungen der Haut
3. Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
4. Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats
5. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
5.1. Lärm
5.2. Mechanische Einwirkungen
5.3. Strahlen
6. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
6.1. Metalle und Metalloide
6.2. Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe
7. Maligne Erkrankungen
7.1. Maligne Erkrankungen der Lunge und/oder des Rippenfells/Herzbeutels/Bauchfells
7.2. Maligne Erkrankungen des Bluts und der blutbildenden Organe
7.3. Maligne Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege
7.4. Maligne Erkrankungen der Haut
7.5. Maligne Erkrankungen im HNO-Bereich
7.6. Maligne Erkrankungen des hepatobiliären Systems
7.7. Maligne Erkrankungen der Geschlechtsorgane
8. Sonstige
Lfd. Nr. | Berufskrankheiten | Unternehmen |
1. | Erkrankungen der Atemwege und der Lunge | |
1.1. | Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf | Alle Unternehmen |
1.2. | Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktivfortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) | Alle Unternehmen |
1.3. | Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiver feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf | Alle Unternehmen |
1.4. | Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
1.5. | Erkrankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub | Herstellung und Bearbeitung von Hartmetallen |
1.6. | Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale (einschließlich Rhinopathie), wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen | Alle Unternehmen |
1.7. | Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf | Alle Unternehmen |
1.8. | Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Lunge, sofern das als ursächlich festgestellte Antigen bei der Erwerbsarbeit von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluss gewesen ist | Alle Unternehmen |
1.9. | Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll- oder Flachsstaub | Alle Unternehmen |
2. | Erkrankungen der Haut | |
2.1. | Hauterkrankungen, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen (eine Aufgabe der schädigenden Tätigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Hautkrankheit eine Erscheinungsform einer Allgemeinerkrankung ist, die durch Aufnahme einer oder mehrerer in dieser Anlage angeführten schädigenden Stoffe in den Körper verursacht wurde; siehe 6. und 7.4.) | Alle Unternehmen |
3. | Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten | |
3.1. | Infektionskrankheiten | Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht |
3.2. | Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten | Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlass geben bzw. Tätigkeiten, bei denen eine vergleichbare Gefährdung besteht |
3.3. | Durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten (z. B. Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose) | Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Tätigkeiten in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht |
3.4. | Tropenkrankheiten, Fleckfieber | Alle Unternehmen |
3.5. | Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis | Unternehmen des Bergbaus, Stollen- oder Tunnelbaus |
4. | Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats | |
4.1. | Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel, der Sehnenscheiden und des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung | Alle Unternehmen |
4.2. | Abrissbrüche der Wirbeldornfortsätze | Alle Unternehmen |
4.3. | Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung | Alle Unternehmen |
5. | Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten | |
5.1. | Lärm | |
5.1.1. | Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit | Alle Unternehmen |
5.2. | Mechanische Einwirkungen | |
5.2.1. | Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen sowie andere Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Pressluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z. B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen | Alle Unternehmen |
5.2.2. | Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom | Alle Unternehmen |
5.2.3. | Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikerinnen und Instrumentalmusikern | Alle Unternehmen |
5.2.3. | Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft | Alle Unternehmen |
5.2.4. | Druckschädigung der Nerven | Alle Unternehmen |
5.3. | Strahlen | |
5.3.1. | Erkrankungen durch ionisierende Strahlen | Alle Unternehmen |
5.3.2. | Grauer Star | Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien |
6. | Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten(nicht anwendbar, sofern die Krankheit und der verursachende Stoff unter „7. Maligne Erkrankungen“ angeführt sind) | |
6.1. | Metalle und Metalloide | |
6.1.1. | Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.2. | Erkrankungen durch Phosphor oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.3. | Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.4. | Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.5. | Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.6. | Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.7. | Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.8. | Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.9. | Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.1.10. | Erkrankungen durch Nickel oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
6.2. | Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe | |
6.2.1. | Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder durch Styrol | Alle Unternehmen |
6.2.2. | Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe und deren Abkömmlinge | Alle Unternehmen |
6.2.3. | Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe | Alle Unternehmen |
6.2.4. | Erkrankungen durch Salpetersäureester | Alle Unternehmen |
6.2.5. | Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff | Alle Unternehmen |
6.2.6. | Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff | Alle Unternehmen |
6.2.7. | Erkrankungen durch Kohlenmonoxid | Alle Unternehmen |
6.2.8. | Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen (Fluorose) | Alle Unternehmen |
6.2.9. | Erkrankungen der Zähne durch Säuren | Alle Unternehmen |
6.2.10. | Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon | Chemische Industrie |
6.2.12. | Erkrankungen durch Dimethylformamid | Alle Unternehmen |
6.2.13. | Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol | Alle Unternehmen |
6.2.14. | Erkrankungen durch Phenole und Katechole | Alle Unternehmen |
6.2.15. | Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide | Alle Unternehmen |
6.2.16. | Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische, wenn eine regelmäßige Exposition bestanden hat, die im Hinblick auf Dauer und Ausmaß erheblich war | Alle Unternehmen |
7. | Maligne Erkrankungen (nicht anwendbar, sofern bereits zu einer Krankheit nach „6. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten“ betreffend den selben verursachenden Stoff ein Antrag gestellt oder ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde) | |
7.1. | Maligne Erkrankungen der Lunge und/oder des Rippenfells/Herzbeutels/Bauchfells | |
7.1.1. | Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest | Alle Unternehmen |
7.1.2. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest | Alle Unternehmen |
7.1.3. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei Silikose | Alle Unternehmen |
7.1.4. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch Chrom VI | Alle Unternehmen |
7.1.5. | Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen | Alle Unternehmen |
7.1.6. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch Arsen | Alle Unternehmen |
7.1.7. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch Cadmium | Alle Unternehmen |
7.1.8. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch Beryllium | Alle Unternehmen |
7.1.9. | Bösartige Neubildungen der Lunge durch ionisierende Strahlen | Alle Unternehmen |
7.2. | Maligne Erkrankungen des Bluts und der blutbildenden Organe | |
7.2.1. | Bösartige Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol | Alle Unternehmen |
7.2.2. | Bösartige Neubildungen des Blutes und der blutbildenden Organe durch ionisierende Strahlen (sofern die vorliegende Krankheit nicht bereits nach „5.3.1. Erkrankungen durch ionisierende Strahlen“ gemeldet oder ein solches Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde) | Alle Unternehmen |
7.3. | Maligne Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege | |
7.3.1. | Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harnwege durch aromatische Amine | Alle Unternehmen |
7.3.2. | Bösartige Neubildungen der Niere durch Cadmium | Alle Unternehmen |
7.3.3. | Bösartige Neubildungen der Niere durch Trichlorethen | Alle Unternehmen |
7.4. | Maligne Erkrankungen der Haut | |
7.4.1. | Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnliche Stoffe | Alle Unternehmen |
7.4.2. | Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition | Alle Unternehmen |
7.5. | Maligne Erkrankungen im HNO-Bereich | |
7.5.1. | Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Hartholz | Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe |
7.5.2. | Bösartige Neubildungen des Kehlkopfs durch Asbest | Alle Unternehmen |
7.6. | Maligne Erkrankungen des hepatobiliären Systems | |
7.6.1. | Hepatozelluläres Karzinom bei Hepatitis B, C (sofern Hepatitis B, C nicht bereits nach „3.1. Infektionskrankheiten“ gemeldet oder ein solches Verfahren von Amts wegen eingeleitet wurde) | Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht |
7.6.2. | Bösartige Erkrankungen der Leber durch Vinylchlorid | Alle Unternehmen |
7.7. | Maligne Erkrankungen der Geschlechtsorgane | |
7.7.1. | Ovarialkarzinom nach Asbestexposition | Alle Unternehmen |
8. | Sonstige | |
8.1. | Anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Exposition | Alle Unternehmen |
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