127. Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 14/2023, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 168/2023, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:
„Verwendung nicht verbrauchter Mittel
§ 4b. Von einem Land nicht für die in den §§ 1 und 4a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. § 3 Abs. 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.“
2. Nach § 4a wird folgender § 4c samt Überschrift eingefügt:
„Verweisungen
§ 4c. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“
3. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 4b und § 4c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/2024 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer
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