vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 367/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

367. Verordnung: Gesundheitsdokumentationsverordnung

367. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2, § 6g sowie § 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/2023, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für die Dokumentation und Übermittlung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich gemäß den Hauptstücken A bis C des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl. Nr. 745/1996, in der Fassung BGBl. I Nr. 191/2023. Sie ist auf folgende Datenübermittlungen anzuwenden:

  1. 1. Im extramuralen ambulanten Bereich zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (im folgenden Dachverband) und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium,
  2. 2. im intramuralen ambulanten Bereich
    1. a) zwischen den Trägern landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten, den Landesgesundheitsfonds und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie
    2. b) zwischen den Trägern nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium,
  3. 3. im stationären Bereich
    1. a) zwischen den Trägern landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten, den Landesgesundheitsfonds, den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie
    2. b) zwischen den Trägern nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierter Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie
  4. 4. zwischen der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium.

(2) Diese Verordnung gilt für die Datenübermittlungen zwischen Leistungserbringern/ Leistungserbringerinnen im extramuralen und intramuralen ambulanten Bereich, den Sozialversicherungsträgern und dem Dachverband nur im Ausmaß von § 5 Abs. 7 sowie § 6 Abs. 1 und Abs. 2.

Dokumentationspflichten

§ 2. (1) Die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten und stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten die Krankenanstalten- und Kostenstellen-Statistik, den Kostenstellenplan, Daten über die medizinisch-technischen Großgeräte sowie Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss zu erfassen.

(2) Die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten – mit Ausnahme der selbstständigen Ambulatorien – haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Krankenanstalten Diagnosen- und Leistungsdaten im stationären Bereich sowie für ihre Krankenanstalten eine Krankenanstalten-Statistik zu erfassen, die das beschäftigte Personal (gegliedert nach Gruppen), die medizinisch-technische Ausstattung und weitere Leistungsdaten beinhaltet. Die Unfallversicherungsträger haben für die Patientinnen/Patienten ihrer Akutkrankenanstalten zusätzlich Diagnosen- und Leistungsdaten im ambulanten Bereich zu erfassen.

(3) Die Träger von bettenführenden Krankenanstalten, die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheiten vorhalten, haben für Patientinnen/Patienten, die auf diesen Einheiten behandelt werden, im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation nach Maßgabe des § 3 zusätzlich Intensivdaten zu erfassen.

Erhebung von Intensivdaten

§ 3. (1) Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf eine Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß Anlage 2 zusätzlich die Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie die in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) auch die mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten zu erfassen. Für Patientinnen und Patienten von Krankenanstalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist die Erfassung dieser Daten nicht verpflichtend.

(2) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer pädiatrischen oder einer neonatologischen Intensivüberwachungs- oder Intensivbehandlungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.

(3) Für Patientinnen und Patienten, die auf einer Intensivüberwachungseinheit behandelt werden, ist die zusätzliche Erfassung der Satzarten I11 (SAPS3-Daten) und I12 (TISS-A-Daten) sowie der in der Satzart X02 (Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten) mit den Fußnoten 2) oder 4) gekennzeichneten Daten gemäß Anlage 2 nicht verpflichtend.

Jahresmeldung

§ 4. Die Jahresmeldung hat die gemäß § 2 zu erfassenden Daten sowie jene Daten zu enthalten, die auf Grund der Kostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten, BGBl. II Nr. 638/2003, in der jeweils geltenden Fassung, und der Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung, BGBl. II Nr. 405/2009, in der jeweils geltenden Fassung, zu melden sind.

Datenübermittlungen

§ 5. (1) Sämtliche Datenübermittlungen haben verschlüsselt zu erfolgen. Darüber hinaus hat

  1. 1. die Datenübermittlung von den Landesgesundheitsfonds, von den Landeshauptleuten und von den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten an das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium über vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium vorgegebene Funktionalitäten (Secure Copy mit Public Key-Authentifizierung) und
  2. 2. die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband sowie der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium über die SV-Datendrehscheibe

zu erfolgen.

(2) Die Datenübermittlungen haben den Vorschriften der Anlage 1 zu entsprechen. Es ist dabei sicherzustellen, dass der Zugriff nur mittels geeigneter Absicherungen technisch möglich ist. Das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium hat nach dem vollständigen Abschluss der Datenverarbeitung für die betreffende Meldungsperiode sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nicht mehr über den Weg gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 ausgelesen werden können.

(3) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten mit Ausnahme der Satzarten E01, P01 sowie B01 bis B06. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung. Die Berichte für das erste Quartal, das erste Halbjahr und die ersten drei Quartale gemäß § 3 Abs. 2 und § 6a des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen bestehen nur aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, I11 und I12, L01 bis L04, K01 und S11.

(4) Die Jahresmeldung gemäß § 4 besteht für die Träger von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X07, L01 bis L04, K01 bis K08, G01 und G02 sowie S11. Im Falle, dass Intensivdaten gemäß § 3 gemeldet werden, sind auch diese Daten (Satzarten I11 und I12) Teil der Jahresmeldung.

(5) Die Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus den in der Anlage 2 definierten Satzarten X01 bis X04 und E01.

(6) Die Datenübermittlung zwischen der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium besteht aus der in der Anlage 2 definierten Satzart P01.

(7) Die Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer aus dem extramuralen ambulanten Bereich sowie die Träger der Sozialversicherung und der Krankenfürsorgeanstalten – letztere, wenn sie die Daten ihrer Versicherten EDV-unterstützt verwalten – haben die Daten so zu übermitteln, dass zu jedem Kontakt eines Patienten/einer Patientin eine Befüllung der Satzarten X01 bis X03 und E01 durch den Dachverband sowie eine Befüllung der Satzart P01 durch die beim Dachverband eingerichtete Pseudonymisierungsstelle möglich ist, selbst wenn zum Kontakt keine Leistungsabrechnung, und somit Befüllung der Satzart X04, erfolgt.

(8) Die Meldung der Daten zum Berichtswesen über den Krankenanstalten-Rechnungsabschluss besteht aus den in Anlage 2 definierten Satzarten B01 bis B06.

(9) Im Fall von fehlenden Daten sind diese umgehend zu übermitteln.

(10) Im Fall von nachträglich zu korrigierenden Daten ist die entsprechende Meldung zu korrigieren und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.

(11) Im Fall von nachträglich zu löschenden Daten ist die entsprechende Meldung zu bereinigen und umgehend in vollständigem Umfang nochmals zu übermitteln.

Dokumentationsgrundlagen

§ 6. (1) Für die Meldung der Diagnosen ist als Diagnosenschlüssel die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) in der jeweils vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Version zu verwenden.

(2) Unabhängig von den verwendeten Dokumentationssystemen (z. B. durch Nutzung geeigneter Terminologiesysteme wie Snomed CT), ist bei der Dokumentation der Diagnosen im extramuralen ambulanten Bereich durch die Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer sicherzustellen, dass die Meldung gemäß der in Abs. 1 genannten Klassifikation vollständig erfolgt.

(3) Für die Meldung der ausgewählten medizinischen Leistungen ist der vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebene Leistungskatalog zu verwenden.

(4) Zum richtigen Gebrauch des Diagnosenschlüssels und des Leistungskataloges sind die im „Handbuch medizinische Dokumentation“ des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zusammengefassten Regelungen anzuwenden.

(5) Sowohl die Dokumentation der Daten als auch sämtliche Feldausprägungen der Datenmeldungen haben nach den Vorschriften des vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen „Handbuchs zur Dokumentation – Organisation & Datenverwaltung“ einschließlich seiner Anhänge in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen.

(6) Die gemäß Abs. 1 und 3 bis 5 vom für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Unterlagen sind jährlich bis spätestens 30. September in der jeweils gültigen Version für das Folgejahr auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums zu veröffentlichen.

Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen

§ 7. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Diagnosen- und Leistungsberichte sind durch geeignete Maßnahmen, jedenfalls durch Anwendung der Regelungen im Handbuch gemäß § 6 Abs. 4, sicherzustellen.

Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Datensatz-ID

§ 8. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) der Aufnahmezahl bzw. der laufenden Abrechnungs-/Laufnummer zur nicht rückrechenbaren Datensatz-ID gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 6b und § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Leistungserbringer-ID

§ 9. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) des Objektidentifikators (OID) zur nicht rückrechenbaren Leistungserbringer-ID gemäß § 6c des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) betreffend Patienten-/Patientinnen-ID

§ 10. Als Algorithmus zur Einweg-Ableitung (Hash-Ableitung) zur nicht rückrechenbaren Patienten-/Patientinnen-ID gemäß § 4 Abs. 1 und § 6g des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen ist die kryptologische Hash-Funktion SHA-256 anzuwenden.

Datensicherheitsmaßnahmen

§ 11. (1) Alle am Berichtswesen beteiligten Institutionen haben auf Basis eines IT-Sicherheitskonzeptes alle getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, und den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss hervorgehen, dass sowohl der Zugriff als auch die Weitergabe der Daten ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.

(2) Die Vertraulichkeit bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten ist dadurch sicherzustellen, dass die elektronische Weitergabe von Gesundheitsdaten über Netzwerke durchgeführt wird, die entsprechend dem Stand der Technik in der Netzwerksicherheit gegenüber unbefugten Zugriffen abgesichert sind, indem sie zumindest

  1. 1. die Absicherung des Datenverkehrs durch kryptographische und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen sowie
  2. 2. die Authentifizierung der Benutzer/Benutzerinnen

vorsehen.

(3) Jede am Berichtswesen beteiligte Institution hat nachweislich sicherzustellen, dass jede/jeder zugriffsberechtigte Mitarbeiterin/Mitarbeiter vor dem Zugriff auf die Daten bzw. vor der Nutzung des Dokumentations- und Informationssystems für Analysen im Gesundheitswesen (DIAG) eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat.

Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen

§ 12. (1) Diese Verordnung, ausgenommen § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden.

(2) § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(3) Abweichend von Abs. 1 tritt diese Verordnung für die Diagnosedokumentation von Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern des extramuralen ambulanten Bereichs mit 1. Jänner 2026 in Kraft und ist erstmals auf die Datenmeldungen für das Berichtsjahr 2026 anzuwenden.

(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß Abs. 1 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich (Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO), BGBl. II Nr. 25/2017, außer Kraft.

(5) Für das Berichtsjahr 2023 ist die Verordnung gemäß Abs. 4 weiterhin anzuwenden.

Anlage 1

1. IT-spezifische Erläuterungen

1.1 Datenübermittlung

Bei der Datenübermittlung sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten die jeweilige Meldeperiode betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.

1.2. Spezielle Regelungen für den stationären und spitalsambulanten Bereich (exkl. Pseudonyme)

Wahlweise können alle Datensätze entweder in einer einzelnen Datei oder - getrennt nach Satzarten - in mehreren Dateien zusammengefasst werden. Für die Datei(en) gilt folgende Namenskonvention:

Stelle

Länge

Typ

Beschreibung

1

4

alphanumerisch

Krankenanstalten-Nr. „Kxxx“

(ggf. Krankenanstaltenträger-Nr. „Txxx“)

5

4

alphanumerisch

Periode:

T001–T365 (bzw. T366): Tag 1-365 (366), oder

M001–M012: Monat Jänner bis Dezember, oder

Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal, oder

H001–H002: 1./2. Halbjahr, oder

J001: Gesamtjahr

9

3

alphanumerisch

ggf. Satzart (z. B. „X01“)

9 bzw. 12

1

.

Punkt als Trennzeichen

10 bzw. 13

3

alphanumerisch

Standard-Extension:
z. B. „s24“ (für 2024), „s25“ (für 2025) etc.

    

Jede Datei kann bei Bedarf auch ZIP-komprimiert übermittelt werden, wobei die beschriebenen Namenskonventionen auch für die Benennung der in der ZIP-Datei enthaltenen Datei(en) anzuwenden sind.

Innerhalb einer Datei sind die einzelnen Satzarten folgendermaßen sortiert zu übermitteln:

  1. 1. Satzart K01 – Kostenstellenplan
  1. 2. Satzarten X01–X07, I11–I12 (Blockung nach stationärem Aufenthalt/ambulantem Besuch oder Satzart)
  1. 3. Satzarten L01–L04
  1. 4. Satzarten K02–K16, G01–G02 (nur bei Jahresmeldung zu melden)
  1. 5. Satzarten B01–B06
  1. 6. Satzart S11
 

1.3. Spezielle Regelungen für den extramuralen Bereich sowie für die Pseudonyme des stationären und spitalsambulanten Bereichs

Die Daten werden unter Verwendung gängiger Verschlüsselungsmethoden und in mehrfach gepacktem Format übermittelt. Die Paketierung der Daten erfolgt dabei in mehreren Schichten, wobei in der obersten Schicht eines Pakets eine Steuerdatei im XML-Format („ddxx.paketinfo.xml “ – xx = Trägercode der anliefernden Stelle) enthalten ist, die den Dateninhalt beschreibt.

Innerhalb des Pakets befindet sich dann je Satzart und – für den extramuralen Bereich – Träger der Sozialversicherung ein eigenes ZIP-Archiv, das die eigentliche(n) Satzarten-Datei(en) enthält. Für eine Satzarten-Datei gilt dabei die Namenskonvention „{Trägercode}{Jahr}{Quartal}{Bezeichnung der Satzart}_{LFNDNR}.txt“.

Bei Pseudonym-Satzarten enthält das ZIP-Archiv zusätzlich eine KEY-Datei.

1.4. Dateiformat

Jede Datei ist im UTF8-Format zu kodieren. In der Datei ist für jeden Datensatz eine neue Zeile zu beginnen, Spaltenüberschriften sind generell nicht zu übermitteln. Alle Datenfelder sind zeichensepariert zu übermitteln, wobei als Trennzeichen dafür in allen Satzarten ein Pipe-Symbol („|“) zu verwenden ist. Innerhalb numerischer Datenfelder sind keine führenden Nullen und innerhalb alphanumerischer Datenfelder keine führenden oder abschließenden Leerzeichen zu übermitteln. Die jeweils angeführte Anzahl der Zeichen ist als maximal erlaubte Anzahl an Zeichen in diesem Feld zu verstehen.

2. Hinweise zur Datenmeldung zu stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen

2.1. Satzarten-(Verarbeitungs-)Reihenfolge

Generell gilt, dass bei stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen die Reihenfolge durch die Satzart-Ziffer vorgegeben ist. Das heißt, dass Einträge der Satzart X02 erst nach einem Eintrag für die Satzart X01 erfolgen dürfen (analog für alle weiteren Satzarten). Für die Satzart S11 (Prüf- und Summensatz) existiert nur eine einzige Zeile am Ende der Datei.

Die Blockung nach stationären Aufenthalten/ambulanten Besuchen ist erlaubt. Das heißt, dass sämtliche Datensätze (aufsteigend nach Satzart) in Folge eingegeben werden dürfen. Der nächste stationäre Aufenthalt/ambulante Besuch beginnt wieder mit Satzart X01. Die Blockung nach Satzarten (aufsteigend nach Satzart) ist erlaubt. Das heißt, dass zuerst sämtliche Datensätze der Satzart X01 (für alle stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) und anschließend alle Datensätze der Satzart X02 (für alle durch Satzart X01 bereits bekannten stationären Aufenthalte/ambulanten Besuche) eingegeben werden dürfen (analog für alle weiteren Satzarten).

2.2. Ambulante Besuche mit Leistungen am Folgetag

Ambulante Besuche (Satzart X01), bei denen ein Kontakt auf einer Hauptkostenstelle bzw. einem Fachgebiet (Satzart X02) vor Mitternacht beginnt, dazugehörige Leistungen aber erst nach Mitternacht erbracht werden, sind sowohl in der Satzart X01 als auch in der Satzart X02 dem Kalendertag vor Mitternacht zuzuordnen. Bei den dazugehörigen Leistungen (Satzart X04) ist jedoch der Kalendertag nach Mitternacht im Datenfeld „Medizinische Leistung – Datum der Erbringung“ anzugeben.

2.3. Funktionscodes

Bei allen mit einem Funktionscode zu befüllenden Datenfeldern ist, sofern nichts anderes festgelegt ist, grundsätzlich der fachliche Funktionscode zu melden.

2.4. Intensivdokumentation

2.4.1. Erfassungszeitpunkte

Erfassungszeitpunkt

Satzarten

Aufnahme

Satzart X02 – Patientenadministration (Aufnahmedaten)

Tag 0 (=erste Stunde)

Satzart I11 – SAPS3-Daten

Täglich (pro Pflegetag)

Satzart I12 – TISS-A-Daten

Entlassung

Satzart X02 – Patientenadministration (Entlassungsdaten)

  

2.4.2. Dateneingabe

Im Rahmen der Intensivdokumentation gilt generell für alle Datenfelder, dass ein nicht befülltes Datenfeld „nicht erhoben“ bzw. „nicht pathologisch“ bedeutet. Bei Dezimalzahlen ist das Dezimaltrennzeichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Datenformat explizit anzugeben, wobei ausschließlich das Komma gültig ist (z. B. 6,78).

Anlage 2

Aufbau der Jahresmeldung

1. Satzarten im Überblick

Satzart X01

Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch

Satzart X02

Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten

Satzart X03

Diagnosen

Satzart X04

Medizinische Leistungen

Satzart X05

Scoringdaten

Satzart X06

Akzeptierte Errors/Warnings

Satzart X07

Kommentare

  

Satzart I11

SAPS3-Daten

Satzart I12

TISS-A-Daten

  

Satzart L01

Spezielle Leistungsbereiche

Satzart L02

Abrechnungsrelevante Kostenträger

Satzart L03

Exklusionen medizinischer Leistungen

Satzart L04

Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen

  

Satzart E01

Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen

  

Satzart P01

Pseudonyme Patienten/Patientinnen

  

Satzart K01

Kostenstellenplan

Satzart K02

KA-Stammdaten

Satzart K03

KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme)

Satzart K04

KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis)

Satzart K05

KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes)

Satzart K06

KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst)

Satzart K07

KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe)

Satzart K08

Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle)

Satzart K09

Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle)

Satzart K10

Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen)

Satzart K11

Sammel-Kostennachweis Summenblatt

Satzart K12

Sammel-Kostennachweis Detailblätter

Satzart K13

Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen

Satzart K14

Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel

Satzart K15

Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche

Satzart K16

Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten

  

Satzart G01

Großgerätebasisdaten

Satzart G02

Großgeräteleistungsdaten

  

Satzart B01

Basisinformationen

Satzart B02

Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS)

Satzart B03

Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR)

Satzart B04

Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA)

Satzart B05

Erlösstruktur (ES)

Satzart B06

Zuschussstruktur (ZS)

  

Satzart S11

Prüf- und Summensatz

  

Die einzelnen Satzarten enthalten die folgenden Datenfelder. Schlüsselfelder, also Datenfelder, die in ihrer Kombination einen Datensatz eindeutig identifizieren, sind dabei grau hinterlegt dargestellt. Alle Satzarten bzw. Datenfelder sind verpflichtend zu befüllen, sofern über Fußnoten keine anderen Festlegungen getroffen werden.

2. Satzarten im Detail

Satzart X01 – Basisdaten zum stationären Aufenthalt/ambulanten Besuch

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID

20

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

1)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

1)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Aufnahme-/Kontaktuhrzeit

4

alphanumerisch

2)

Behandlungsart

1

alphanumerisch

 

Geburtsdatum

8

alphanumerisch

1)

Altersgruppe bei Entlassung/Kontakt

2

numerisch

 

Geschlecht

1

alphanumerisch

 

Staatsbürgerschaft

2

alphanumerisch

 

Wohnsitz – Staat

2

alphanumerisch

 

Wohnsitz – Postleitzahl

4

numerisch

3)

Wohnsitz – Gemeindecode

5

numerisch

3)

Aufnahme-/Zugangsart 1

1

alphanumerisch

4)

Aufnahme-/Zugangsart 2

1

alphanumerisch

4)

Transportart

1

alphanumerisch

5)

Zugewiesen von – Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

6)

Zugewiesen an – Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

6)

Entlassungs-/Abgangsart

1

alphanumerisch

7)

Entlassungsdatum

8

alphanumerisch

8)

Entlassungsuhrzeit

4

alphanumerisch

8)

Leistungszuständiger Kostenträger – Code

2

alphanumerisch

9)

Fondsrelevanz

1

alphanumerisch

10)

Plausibilitätskennzeichen

1

numerisch

 

Abrechnender Kostenträger – Code

2

alphanumerisch

11)

Abrechnungsquartal der Sozialversicherung

5

alphanumerisch

11)

    

1)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Die Datenfelder „Aufnahmezahl“ und „Geburtsdatum“ sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ bzw. „Geburtsdatum“ nie gleichzeitig befüllt sein.

2)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.

3)

Diese Datenfelder sind bei Patienten/Patientinnen mit österreichischem Wohnsitz verpflichtend zu befüllen. Bei Patienten/Patientinnen mit ausländischem Wohnsitz sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

4)

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.

5)

Dieses Datenfeld ist verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.

6)

Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder bei transferierten Patienten/Patientinnen zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

7)

Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen mit dem Kennzeichen „V“ zu befüllen. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.

8)

Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt. Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

9)

Dieses Datenfeld ist nicht zu befüllen, sofern es sich um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen im stationären Bereich handelt.

10)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

11)

Diese Datenfelder sind ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

  

Satzart X02 – Daten nach Hauptkostenstellen/Fachgebieten

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID

20

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

1)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

1)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Positionsnummer

3

alphanumerisch

 

Hauptkostenstelle – Funktionscode/Fachgebiet

8

numerisch

 

Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsdatum/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Hauptkostenstelle/Fachgebiet – Zugangsuhrzeit/Kontaktuhrzeit

4

alphanumerisch

2)

Physische Anwesenheit

1

alphanumerisch

3)

Hauptkostenstelle – Abgangsdatum

8

alphanumerisch

4)

Hauptkostenstelle – Abgangsuhrzeit

4

alphanumerisch

4)

Hauptkostenstelle – Abgangsart

1

numerisch

4)

Hauptkostenstelle – Fachlicher Funktionscode

8

numerisch

5)

Hauptkostenstelle – Pflegerischer Funktionscode

8

numerisch

5)

Neugeborenes

1

alphanumerisch

6)

Altersgruppe bei Zugang/Kontakt

2

numerisch

 

Aufnahmezahl – funktionscodebezogen

12

alphanumerisch

7)

    

1)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

2)

Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

 

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ab dem Zeitpunkt verpflichtend zu befüllen, ab dem den Sozialversicherungsträgern entsprechende Informationen vorliegen.

3)

Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

4)

Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder nur für Intensiveinheiten auszufüllen, für die eine Intensivdokumentation (TISS-A/ SAPS3) übermittelt wird. Bei Datensätzen für am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

 

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

5)

Für den stationären Bereich sind diese Datenfelder zu befüllen, sofern dies auf Ebene der Landesgesundheitsfonds festgelegt wird.

 

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

6)

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

7)

Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.

 

Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

  

Satzart X03 – Diagnosen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID

20

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Diagnose – Code

7

alphanumerisch

 

Diagnose – Typ

1

alphanumerisch

 

Diagnose – Art

1

alphanumerisch

3)

Diagnose – im stationären Aufenthalt erworben

1

alphanumerisch

4)

Aufnahmezahl – funktionscodebezogen

12

alphanumerisch

5)

    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

3)

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld zu befüllen, sofern dies im Rahmen der jährlich zu wartenden Abrechnungsmodelle oder von Modellprojekten der Bundesgesundheitsagentur vorgesehen ist.

 

Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

4)

Für den stationären Bereich ist dieses Datenfeld für im Rahmen der jährlichen Wartung ausgewählte Diagnosen zu befüllen.

 

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

5)

Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.

 

Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

  

Satzart X04 – Medizinische Leistungen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer/Leistungserbringer-Stammdaten-ID

20

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Medizinische Leistung – Code

10

alphanumerisch

 

Medizinische Leistung – Seitenlokalisation

1

alphanumerisch

3)

Medizinische Leistung – Abrechnungsrelevanz

1

alphanumerisch

3)

Medizinische Leistung – Anzahl

7

numerisch

4)

Medizinische Leistung – Datum der Erbringung

8

alphanumerisch

 

Medizinische Leistung – Uhrzeit der Erbringung

4

alphanumerisch

5)

Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend

8

numerisch

6)

Krankenanstaltennummer leistungserbringend

6

alphanumerisch

6)

Aufnahmezahl – funktionscodebezogen

12

alphanumerisch

7)

    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen dem Dachverband und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

3)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

4)

Für den spitalsambulanten und stationären Bereich sind hier ausschließlich ganze Zahlen im Zahlenformat 9999 anzugeben.

 

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Zahlenformat 9999,99 zu verwenden.

5)

Für den stationären, spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld verpflichtend zu befüllen, sofern diese Informationen systematisch erfasst werden.

6)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ nicht zu befüllen.

 

Bei extern erbrachten Leistungen im stationären und spitalsambulanten Bereich ist das Datenfeld „Krankenanstaltennummer leistungserbringend“ anstelle des Felds „Funktionscode/Fachgebiet leistungserbringend“ zu befüllen.

7)

Für den spitalsambulanten Bereich ist dieses Datenfeld ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds zu befüllen.

 

Für den stationären und extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

  

Satzart X05 – Scoringdaten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Abrechnung – Gruppe

8

alphanumerisch

 

Abrechnung – Knoten

3

alphanumerisch

 

Leistungskomponente/Leistungspunkte

8

numerisch

 

Tageskomponente/Kontaktpunkte

8

numerisch

 

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente

8

numerisch

3)

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente

8

numerisch

3)

Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben

8

numerisch

3)

Zusatzpunkte Intensiv

8

numerisch

3)

Zusatzpunkte Mehrfachleistungen

8

numerisch

 

Punkte spezieller Bereiche (tageweise)

8

numerisch

3)

Punkte total

8

numerisch

 
    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

 

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

3)

Für den spitalsambulanten Bereich sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

  

Satzart X06 – Akzeptierte Errors/Warnings 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Error/Warning – Wert

20

alphanumerisch

 

Error/Warning – Code

4

alphanumerisch

 

Error/Warning – Kommentar

200

alphanumerisch

 
    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

 

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

  

Satzart X07 – Kommentare 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Kommentar 1

200

alphanumerisch

 

Kommentar 2

200

alphanumerisch

 

Kommentar 3

200

alphanumerisch

 

Kommentar 4

200

alphanumerisch

 

Kommentar 5

200

alphanumerisch

 

Kommentar 6

200

alphanumerisch

 
    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

 

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

  

Satzart I11 – SAPS3-Daten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer

3

alphanumerisch

 

Erhebungsdatum

8

alphanumerisch

 

Akute Infektion bei Aufnahme

2

numerisch

 

Aufnahmegrund: Anderer, nicht klassifiziert

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Basispflege und Observanz

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Gastrointestinal

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Hämatologisch

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Kardiovaskulär

2

numerisch

 

Aufnahmegrund: Leber

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Metabolisch

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Neurologisch

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Renal

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Respiratorisch

1

numerisch

 

Aufnahmegrund: Schweres Trauma

1

numerisch

 

Aufnahmetyp

1

numerisch

 

Blutbild: Leukozyten (Minimum)

5

numerisch

 

Blutbild: pH-Wert

4

numerisch

 

Blutbild: Thrombozyten (Minimum)

4

numerisch

 

Chirurgie – Eingriff

2

numerisch

 

Chirurgischer Status

1

numerisch

 

Glasgow Coma Scale: motorische Reaktion

1

numerisch

 

Glasgow Coma Scale: verbale Reaktion

1

numerisch

 

Glasgow Coma Scale: visuelle Reaktion

1

numerisch

 

Herzfrequenz (Maximum)

3

numerisch

 

Koexistierende Erkrankungen

21

numerisch

 

Körpertemperatur (Maximum)

4

numerisch

 

Mechanische Beatmung

1

numerisch

 

Sauerstoff-Partialdruck arteriell (PaO2)

5

numerisch

 

Sauerstoffkonzentration inspiratorisch (FiO2)

3

numerisch

 

Serum: Bilirubin (Maximum)

5

numerisch

 

Serum: Kreatinin (Maximum)

4

numerisch

 

Systolischer Blutdruck (Minimum)

3

numerisch

 

Therapeutische Maßnahmen (vor IBS)

3

numerisch

 

Zutransferierung

1

numerisch

 
    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

 

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

  

Satzart I12 – TISS-A-Daten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Aufnahmezahl

12

alphanumerisch

2)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

2)

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle – Positionsnummer

3

alphanumerisch

 

Erhebungsdatum

8

alphanumerisch

 

Standard-Monitoring

1

numerisch

 

Labor

1

numerisch

 

Medikamente

1

numerisch

 

Verbandswechsel

1

numerisch

 

Drainagenpflege

1

numerisch

 

Atmungsmodus

1

numerisch

 

Atemwegszugang

1

numerisch

 

Tubus-/Stomapflege

1

numerisch

 

Atemtherapie

1

numerisch

 

Medikamente vasoaktiv

1

numerisch

 

Flüssigkeitsersatz massiv

1

numerisch

 

Katheter arteriell

1

numerisch

 

Monitoring hämodynamisch

1

numerisch

 

Katheter zentralvenös

1

numerisch

 

Reanimation kardiopulmonal

1

numerisch

 

Nierenersatztherapie

1

numerisch

 

Harnbilanzierung

1

numerisch

 

Diurese aktiv

1

numerisch

 

Hirndruckmessung

1

numerisch

 

Behandlung metabolischer Entgleisungen

1

numerisch

 

Ernährung enteral

1

numerisch

 

Ernährung parenteral

1

numerisch

 

Interventionen

1

numerisch

 

Diagnostik und Therapie außerhalb der IBS

1

numerisch

 

Agitation und Delirium

1

numerisch

 

Assist kardial

1

numerisch

 

Assist pulmonal

1

numerisch

 

Hypothermie therapeutisch

1

numerisch

 

Lebersupport extrakorporal

1

numerisch

 

Kontinuierliche intravenöse antikonvulsive Therapie

1

numerisch

 
    

1)

Für den stationären Bereich ist diese Satzart nur zu melden, wenn es sich nicht um am Jahresende verbleibende Patienten/Patientinnen handelt.

 

Für den spitalsambulanten und extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld „Datensatz-ID“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium sowie zwischen den Trägern von nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium zu befüllen.

 

Das Datenfeld „Aufnahmezahl“ ist ausschließlich in den Datenübermittlungen zwischen den Trägern von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten und den Landesgesundheitsfonds bzw. den Landeshauptleuten zu befüllen.

 

Um die Wiederherstellung eines Personenbezuges vollständig auszuschließen, dürfen die Datenfelder „Datensatz-ID“ und „Aufnahmezahl“ nie gleichzeitig befüllt sein.

  

Satzart L01 – Spezielle Leistungsbereiche 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Hauptkostenstelle – Funktionscode

8

numerisch

 

Leistungsbereich

1

alphanumerisch

 

Gruppe/Stufe

2

alphanumerisch

 

Punkte

6

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart L02 – Abrechnungsrelevante Kostenträger 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Kostenträger – Code

2

alphanumerisch

 

LGF – Relevanz

1

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart L03 – Exklusionen medizinischer Leistungen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Medizinische Leistung – Code

10

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart L04 – Exklusionen tagesklinischer medizinischer Leistungen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Medizinische Leistung – Code

10

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart E01 – Stammdaten extramuraler Leistungserbringer/Leistungserbringerinnen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Leistungserbringer-Stammdaten-ID

20

alphanumerisch

 

Berufssitz/Dienstort – Postleitzahl

4

numerisch

 

Berufssitz/Dienstort – Gemeindecode

5

numerisch

 

Organisationsform

1

alphanumerisch

 

Leistungserbringer-ID

64

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer/Nummer des selbständigen Ambulatoriums

6

alphanumerisch

2)

    

1)

Für den spitalsambulanten und stationären Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Das Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn es sich bei dem/der Leistungserbringer/in um eine Krankenanstalt handelt. Dabei ist im Falle einer bettenführenden Krankenanstalt die Krankenanstaltennummer und im Falle einer nicht-bettenführenden Krankenanstalt die Nummer des selbständigen Ambulatoriums einzutragen.

  

Satzart P01 – Pseudonyme Patienten/Patientinnen

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

1)

Datensatz-ID

64

alphanumerisch

 

Aufnahme-/Kontaktdatum

8

alphanumerisch

 

Pseudonym Patient/Patientin

88

alphanumerisch

 

bPK GH Patient/Patientin

300

alphanumerisch

 

bPK SV Patient/Patientin

300

alphanumerisch

 

bPK AS Patient/Patientin

300

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist dieses Datenfeld nicht zu befüllen.

  

Satzart K01 – Kostenstellenplan 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Funktionscode

8

numerisch

 

Interne Kostenstellennummer

8

alphanumerisch

 

Interne Kostenstellenbezeichnung

50

alphanumerisch

 

Spezielle Organisationsform

1

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K02 – KA-Stammdaten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Bezeichnung

150

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Straße

50

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Postleitzahl

6

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Ort

50

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Telefon

20

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Fax

20

alphanumerisch

 

Krankenanstalt – Homepage

100

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Bezeichnung

150

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Straße

50

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Postleitzahl

6

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Ort

50

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Telefon

20

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Fax

20

alphanumerisch

 

Rechtsträger – Homepage

100

alphanumerisch

 

Ärztliche Leitung

100

alphanumerisch

 

Verwaltungsleitung

100

alphanumerisch

 

Pflegedienstleitung

100

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K03 – KA-Statistik (Ressourcen und Inanspruchnahme) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Systemisierte Betten insgesamt

6

numerisch

 

Systemisierte Betten – Sonderklasse

6

numerisch

 

Tatsächlich aufgestellte Betten insgesamt

6

numerisch

 

Tatsächlich aufgestellte Betten – Sonderklasse

6

numerisch

 

Belagstage – Sonderklasse

6

numerisch

 

Aufnahmen – Sonderklasse

6

numerisch

 

Vom Vorjahr Verbliebene – Sonderklasse

6

numerisch

 

Entlassungen – Sonderklasse

6

numerisch

 

Verstorbene – Sonderklasse

6

numerisch

 

Aufnahmen von Begleitpersonen

6

numerisch

 

Belagstage von Begleitpersonen

6

numerisch

 

Ambulante Patienten/Patientinnen

6

numerisch

 

Ambulante Betreuungsplätze

6

numerisch

 

OP-Tische

6

numerisch

 

Entbindungsplätze

6

numerisch

 

Postoperative Überwachungsplätze

6

numerisch

 

Dialyseplätze

6

numerisch

 

Obduktionen durch Anstaltspersonal

6

numerisch

 

Obduktionen durch Fremdpersonal

6

numerisch

 

Entbindungen – Lebendgeborene

6

numerisch

 

Entbindungen – Totgeborene

6

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K04 – KA-Statistik (Personal-Vollzeitäquivalente nach Funktionsgruppen und Dienstverhältnis) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Personalgruppenindex

3

alphanumerisch

 

Personal – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K05 – KA-Statistik (Personal des ärztlichen Dienstes) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Fachhauptbereichsindex

2

alphanumerisch

 

Fachärzte/-ärztinnen – Kopfzahl

6

numerisch

 

Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Kopfzahl

6

numerisch

 

Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Kopfzahl

6

numerisch

 

Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Kopfzahl

6

numerisch

 

Fachärzte/-ärztinnen – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Fachärzte/-ärztinnen in Ausbildung – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin in Ausbildung – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K06 – KA-Statistik (Konsiliarärztlicher Dienst) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Fachrichtungsindex

2

alphanumerisch

 

Konsiliarärzte/-ärztinnen – Kopfzahl

6

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K07 – KA-Statistik (Personal der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Index nicht-ärztliche Gesundheitsberufe

2

alphanumerisch

 

Personal männlich – Kopfzahl

6

numerisch

 

Personal weiblich – Kopfzahl

6

numerisch

 

Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl

6

numerisch

 

Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Kopfzahl

6

numerisch

 

Personal männlich – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Personal weiblich – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Darunter EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Darunter Nicht-EU-Ausländer/innen insgesamt – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K08 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Bettenführende Hauptkostenstelle) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode

8

numerisch

 

Systemisierte Betten

6

numerisch

 

Tatsächlich aufgestellte Betten

6

numerisch

 

Nettogrundrissfläche

6

numerisch

2)

Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)

9

Numerisch

2)

Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)

9

numerisch

2)

Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)

9

numerisch

2)

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)

9

numerisch

2)

Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)

9

numerisch

2)

Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6)

9

numerisch

2)

Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)

9

numerisch

2)

Betriebspersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-8)

9

numerisch

2)

Sonstiges Personal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-9)

9

numerisch

2)

Personalkosten (KOAGR01)

10

numerisch

2)

Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)

10

numerisch

2)

Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)

10

numerisch

2)

Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)

10

numerisch

2)

Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)

10

numerisch

2)

Energiekosten (KOAGR06)

10

numerisch

2)

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)

10

numerisch

2)

Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)

10

numerisch

2)

Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)

10

numerisch

2)

Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)

10

numerisch

2)

Kosten der Verwaltung (KOAGR13)

10

numerisch

2)

Andere Sekundärkosten (KOAGR14)

10

numerisch

2)

Kostenminderungen

10

numerisch

2)

Summe abgegebener innerbetr. Leistungen

10

numerisch

2)

Unter- oder Überdeckung

10

numerisch

2)

Endkosten der Kostenstelle

10

numerisch

2)

    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten sind diese Datenfelder nicht zu befüllen.

  

Satzart K09 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (nicht-bettenführende Hauptkostenstelle) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Nicht-bettenführende Hauptkostenstelle – Funktionscode

8

numerisch

 

Ambulante Betreuungsplätze

6

numerisch

 

Ambulante Patienten/Patientinnen

6

numerisch

 

Frequenzen an ambulanten Patienten/Patientinnen

8

numerisch

 

Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen

8

numerisch

 

Frequenzen an stationären Patienten/Patientinnen anderer Krankenhäuser

8

numerisch

 

Nettogrundrissfläche

6

numerisch

 

Ärzte/Ärztinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-1)

9

numerisch

 

Apotheker/innen, Chemiker/innen, Physiker/innen u.ä. – Vollzeitäquivalente (MLV 1-2)

9

numerisch

 

Hebammen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-3)

9

numerisch

 

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und weitere Gesundheitsberufe – Vollzeitäquivalente (MLV 1-4)

9

numerisch

 

Gehobene med.-techn. Dienste, med.-techn. Fachdienst und Masseure/Masseurinnen – Vollzeitäquivalente (MLV 1-5)

9

numerisch

 

Sanitäter, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und MA – Vollzeitäquivalente (MLV 1-6)

9

numerisch

 

Verwaltungs- und Kanzleipersonal – Vollzeitäquivalente (MLV 1-7)

9

numerisch

 

Betriebspersonal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-8)

9

numerisch

 

Sonstiges Personal – Vollzeitäquiv. (MLV 1-9)

9

numerisch

 

Personalkosten (KOAGR01)

10

numerisch

 

Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)

10

numerisch

 

Kosten für med. Fremdleistungen (KOAGR04)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)

10

numerisch

 

Energiekosten (KOAGR06)

10

numerisch

 

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)

10

numerisch

 

Kalkulat. Anlagekapitalkosten (KOAGR08)

10

numerisch

 

Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)

10

numerisch

 

Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)

10

numerisch

 

Kosten der Verwaltung (KOAGR13)

10

numerisch

 

Andere Sekundärkosten (KOAGR14)

10

numerisch

 

Kostenminderungen

10

numerisch

 

Summe abgegebener innerbetr. Leistungen

10

numerisch

 

Unter- oder Überdeckung

10

numerisch

 

Endkosten der Kostenstelle

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K10 – Kostenstellen-Statistik und Kostennachweis (Neben- und Hilfskostenstellen) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Neben-/Hilfskostenstelle – Funktionscode

8

numerisch

 

Nettogrundrissfläche

6

numerisch

 

Personal insgesamt – Vollzeitäquivalente

9

numerisch

 

Personalkosten (KOAGR01)

10

numerisch

 

Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)

10

numerisch

 

Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)

10

numerisch

 

Energiekosten (KOAGR06)

10

numerisch

 

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)

10

numerisch

 

Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)

10

numerisch

 

Kosten der vorwiegend medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR11)

10

numerisch

 

Kosten der vorwiegend nicht-medizinisch bedingten Ver- und Entsorgung (KOAGR12)

10

numerisch

 

Kosten der Verwaltung (KOAGR13)

10

numerisch

 

Andere Sekundärkosten (KOAGR14)

10

numerisch

 

Kostenminderungen

10

numerisch

 

Summe abgegebener innerbetrieblicher Leistungen

10

numerisch

 

Unter- oder Überdeckung

10

numerisch

 

Endkosten der Kostenstelle

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K11 – Sammel-Kostennachweis Summenblatt 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Personalkosten (KOAGR01)

10

numerisch

 

Kosten für medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR02)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (KOAGR03)

10

numerisch

 

Kosten für medizinische Fremdleistungen (KOAGR04)

10

numerisch

 

Kosten für nicht-medizinische Fremdleistungen (KOAGR05)

10

numerisch

 

Energiekosten (KOAGR06)

10

numerisch

 

Abgaben, Beiträge, Gebühren und sonstige Kosten (KOAGR07)

10

numerisch

 

Kalkulatorische Anlagekapitalkosten (KOAGR08)

10

numerisch

 

Summe Primärkosten

10

numerisch

 

Kostenminderungen

10

numerisch

 

Endkosten der Krankenanstalt

10

numerisch

 

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen

10

numerisch

 

Davon kalkulatorische Abschreibungen für Anlagegüter mit Restwert 0

10

numerisch

 

Davon kalkulatorische Abschreibungen von Restwerten ausgeschiedener oder stillgelegter Anlagen

10

numerisch

 

Summe der kalkulatorischen Zinsen

10

numerisch

 

Summe der kalkulatorischen Mieten

10

numerisch

 

Endkosten der stationären Patientenversorgung

10

numerisch

2)

Endkosten der ambulanten Patientenversorgung

10

numerisch

2)

Endkosten der Nebenkostenstellen

10

numerisch

2)

    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Diese Datenfelder sind nur zu befüllen, wenn im Kostennachweis einer oder mehrerer Kostenstellen (Satzarten K08 bis K10) Unter- oder Überdeckungsbeträge ausgewiesen werden.

  

Satzart K12 – Sammel-Kostennachweis Detailblätter 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Blattnummer

5

alphanumerisch

 

MLV-Nummer

3

numerisch

 

Aufwand gemäß Finanzbuchführung

10

numerisch

 

Neutraler Aufwand

10

numerisch

 

Kalkulatorische Kosten

10

numerisch

 

Kosten

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K13 – Kalkulatorischer Anhang – Kostenminderungen 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Index Kostenminderungsart

2

alphanumerisch

 

Kostenminderungen

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K14 – Kalkulatorischer Anhang – Kalkulatorischer Anlagenspiegel 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Anlagenindex

2

alphanumerisch

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten

10

numerisch

 

Zugänge

10

numerisch

 

Abgänge

10

numerisch

 

Umbuchungen

10

numerisch

 

Kumulierte Abschreibungen

10

numerisch

 

Buchwerte am Ende des Berichtsjahres

10

numerisch

 

Buchwerte Vorjahr

10

numerisch

 

Abschreibungen laufendes Berichtsjahr

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K15 – Kalkulatorischer Anhang – Allgemeine Kostenbereiche 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Kostenbereichs-Kennzahlenindex

2

alphanumerisch

 

Kosten

10

numerisch

 

Bezugsgröße

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart K16 – Kalkulatorischer Anhang – Ausgewählte Kosten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Kostenindex

2

alphanumerisch

 

Kosten

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart G01 – Großgerätebasisdaten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Funktionscode

8

numerisch

 

Großgerät – Positionsnummer

4

alphanumerisch

 

Großgerät – Art (Geräteindex)

3

alphanumerisch

 

Großgerät – Type

100

alphanumerisch

 

Hersteller

100

alphanumerisch

 

Baujahr

4

numerisch

 

Anschaffungskosten

10

numerisch

 

Betriebszeiten

200

alphanumerisch

 

Kommentar

200

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart G02 – Großgeräteleistungsdaten 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Großgerät – Positionsnummer

4

alphanumerisch

 

Großgerät – Leistungsindex

3

alphanumerisch

 

Ambulante Frequenzen/Patienten/Felder

10

numerisch

 

Stationäre Frequenzen/Patienten/Felder

10

numerisch

 

Durchschnittliche Dauer je Frequenz in Minuten

4

numerisch

2)

    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich ist diese Satzart nicht zu melden.

2)

Dieses Datenfeld ist nur bei Erhebung von Frequenzen zu befüllen.

  

Satzart B01 – Basisinformation 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

Berechnungstyp

1

alphanumerisch

 

Zuordnungsart

1

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart B02 – Vermögens- und Kapitalstruktur (VKS) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

VKSIndex

3

alphanumerisch

 

Wert Berichtsjahr

10

numerisch

 

Wert Vorjahr

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart B03 – Eigenmittelverteilungsrechnung (EVR) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

EVRIndex

3

alphanumerisch

 

Wert Berichtsjahr

10

numerisch

 

Wert Vorjahr

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart B04 – Quellen- und Verwendungsanalyse (QVA) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

QVAIndex

3

alphanumerisch

 

Wert Berichtsjahr

10

numerisch

 

Wert Vorjahr

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart B05 – Erlösstruktur (ES) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

ErlösIndex

3

alphanumerisch

 

Wert Gesamt

10

numerisch

 

Wert LGF

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart B06 – Zuschussstruktur (ZS) 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstalten-/Trägernummer

6

alphanumerisch

 

Berichtstyp

1

alphanumerisch

 

FinanzierungsträgerIndex

2

alphanumerisch

 

ZuschussartIndex

3

alphanumerisch

 

Zuschuss

10

numerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie für nicht-landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Satzart S11 – Prüf- und Summensatz 1)

Feld

Maximale Länge

Datenformat

 

Satzartenkennzeichen

3

alphanumerisch

 

Jahr

4

numerisch

 

Krankenanstaltennummer

6

alphanumerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X01

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X02

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X03

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X04

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X05

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X06

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart X07

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I11

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart I12

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L01

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L02

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L03

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart L04

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K01

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K02

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K03

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K04

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K05

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K06

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K07

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K08

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K09

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K10

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K11

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K12

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K13

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K14

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K15

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart K16

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G01

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart G02

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B01

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B02

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B03

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B04

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B05

10

numerisch

 

Anzahl übermittelte Sätze Satzart B06

10

numerisch

 

Leerfeld

10

numerisch

 

Anzahl der Fehlersätze

10

numerisch

 

Anzahl der Warningssätze

10

numerisch

 

Leistungskomponente/Leistungspunkte

10

numerisch

 

Tageskomponente/Kontaktpunkte

10

numerisch

 

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Leistungskomponente

10

numerisch

 

Punkte Belagsdauerausreißer nach unten – Tageskomponente

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Belagsdauerausreißer nach oben

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Intensiv

10

numerisch

 

Zusatzpunkte Mehrfachleistungen

10

numerisch

 

Punkte spezieller Bereiche (tageweise)

10

numerisch

 

Summe Punkte total innerhalb LGF/PRIKRAF

10

numerisch

 

Summe Punkte total außerhalb LGF/PRIKRAF

10

numerisch

 

Kommentar

200

alphanumerisch

 
    

1)

Für den extramuralen ambulanten Bereich sowie von der beim Dachverband eingerichteten Pseudonymisierungsstelle ist diese Satzart nicht zu melden.

  

Rauch

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)