204. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2024) eingelangt:
Bhutan1 hat am 13. März 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt;
Irland hat am 31. Oktober 2024 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll hinterlegt.
Weiters hat das Vereinigte Königreich1 am 17. September 2024 die Erstreckung der Anwendung des Übereinkommens auf Bermuda nach Maßgabe einer Auslegungserklärung und eines Vorbehalts zu Art. 12 des Übereinkommens notifiziert. Die Erstreckung ist mit 17. September 2024 wirksam geworden.
Edtstadler
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