203. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Schweiz am 5. Dezember 2024 ihren anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalt zu Art. 591 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 180/2024) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 zurückgenommen.
Edtstadler
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