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BGBl III 203/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

203. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Schweiz am 5. Dezember 2024 ihren anlässlich der Ratifikation angebrachten Vorbehalt zu Art. 5911 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 52/2018 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 180/2024) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 zurückgenommen.

Edtstadler

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