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BGBl III 184/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

184. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

184. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 28. Oktober 2024 die Kontaktdaten seiner nach Art. 2 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 60/2023) notifizierten zentralen Behörde11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 325/2013. für England und Wales wie folgt aktualisiert:

  • The International Child Abduction and Contact Unit (ICACU)
  • Office of the Official Solicitor and Public Trustee
  • 102 Petty France Post Point 0.53
  • London SW1H 9AJ

Edtstadler

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