385. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 24 und 35a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet:
Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 200/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 294/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 4 lautet:
„(4) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.“
3. § 1 Abs. 5 entfällt.
4. § 15 entfällt. Der bisherige § 16 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 15.“.
5. Dem neuen § 15 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die §§ 1 und 15 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 385/2023 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft.“
Kocher
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