vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 261/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

261. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel - Hieflertunnel 2023

261. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2023 im Abschnitt Ofenauertunnel - Hieflertunnel der A 10 Tauern Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 10 Ofenauertunnel - Hieflertunnel 2023)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023, wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

  1. 1. für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 29,43 und km 33,22 sowie
  2. 2. für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 33,46 und km 29,61.

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Gewessler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)