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BGBl II 162/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

162. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH

162. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. II Nr. 91/2015, wird wie folgt geändert:

1. Der Verordnungstext erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 1.“.

2. Nach § 1 wird folgender § 2 angefügt:

§ 2. Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2023 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.“

Polaschek

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