48. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem kanadischen Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung zur Durchführung des Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada1
[Vereinbarung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 lit. a mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Edtstadler
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