47. Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada
47.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 32 des Abkommens wurden am 6. Dezember 2021 bzw. 1. März 2023 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 32 mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Nehammer
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