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BGBl III 177/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

177. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-INTERPOL während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023

177. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-INTERPOL während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 mit 16. November 2023 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Edtstadler

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