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BGBl II 275/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

275. Verordnung: Änderung der Pendlerverordnung

275. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Pendlerverordnung geändert wird

Auf Grund des § 16 Abs. 1 Z 6, des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e und des § 33 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2022, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl. II Nr. 276/2013, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 324/2019, wird wie folgt geändert:

In § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) In den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 sind bei der Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro gemäß § 3 Abs. 6 zusätzlich zu den durch den Pendlerrechner ermittelten Pauschbeträgen (gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 und § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988) die Werte gemäß § 124b Z 395 EStG 1988 heranzuziehen. Der Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum die höheren Werte im Rahmen der Lohnverrechnung zu berücksichtigen, eine erneute Abgabe des amtlichen Formulars nur aufgrund der höheren Werte ist nicht erforderlich.“

Brunner

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