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BGBl II 128/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

128. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus

128. Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus geändert wird

Auf Grund des § 86a der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/2021, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus, BGBl. II Nr. 121/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 4/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Das Datum „31. März 2021“ wird durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

b) Das Datum „4. März 2021“ wird durch das Datum „10. Juni 2021“ ersetzt.

2. In § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 128/2021 tritt mit 1. April 2021 in Kraft.“

3. In § 4 wird das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

Blümel

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