30. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarates haben Litauen am 2. Februar 2021 und Slowenien am 10. Februar 2021 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2020) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. September 2021 wirksam.
Edtstadler
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