192. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarates haben Kroatien am 13. November 2020 und Italien am 18. November 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 98/2020) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. Juni 2021 wirksam.
Edtstadler
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