vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 26/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

26. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 213/2019) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Island

26. Jänner 2021

Malta11Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter V.3].

11. Dezember 2019

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Bulgarien am 26. Oktober 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 3122 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 82/2012 des Übereinkommens zurückgezogen.

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)