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BGBl III 25/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

25. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

25. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 27. Jänner 2021 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2019) hinterlegt.

Edtstadler

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