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BGBl II 613/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

613. Verordnung: Änderung der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

613. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 - LA-V 2013), BGBl. II Nr. 509/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 115/2018, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 Abs. 1c werden folgende Abs. 1d und 1e eingefügt:

„(1d) Die Benützungsvergütung für das Jahr 2020 richtet sich nach den in der Anlage 1 enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Abs. 1a sinngemäß.

(1e) Die Benützungsvergütung ab dem Jahr 2021 richtet sich nach den in der Anlage 2 enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Abs. 1a sinngemäß.“

2. Dem § 9 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 6 Abs. 1d und 1e sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 613/2020 treten am Tag nach Kundmachung in Kraft.“

3. Die bisherige Anlage wird durch die folgende Anlage 1 ersetzt und die Anlage 2 wird hinzugefügt:

„Anlage 1

zur Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Benützungsvergütungen für Objekte der Burghauptmannschaft Österreich

Im Jahr 2020 gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mio. €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,689

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

4,894

UG 11: Inneres

0,733

UG 12: Äußeres

0,138

UG 13: Justiz

0,813

UG 15: Finanzverwaltung

1,877

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

1,318

UG 30: Bildung

0,501

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 40: Wirtschaft

3,072

UG 42: Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

3,318

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

18,369

„Anlage 2

zur Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

Benützungsvergütungen für Objekte der Burghauptmannschaft Österreich

Ab dem Jahr 2021 gemäß LA-V 2013 jährlich zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mio. €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,699

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

2,769

UG 11: Inneres

0,721

UG 12: Äußeres

0,160

UG 13: Justiz

0,795

UG 15: Finanzverwaltung

1,892

UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport

0,350

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

0,990

UG 25: Familie und Jugend

0,165

UG 30: Bildung

0,500

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 32: Kunst und Kultur

1,281

UG 40: Wirtschaft

2,802

UG 41: Mobilität

0,126

UG 42: Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

3,409

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

17,674

Blümel

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