19. Entschließung des Bundespräsidenten zur Aufhebung der Entschließung vom 8. Jänner 2020 BGBl. II Nr. 9/2020
§ 1. Die Entschließung vom 8. Jänner 2020, BGBl. II Nr. 9/2020, durch welche die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. (FH) Christine ASCHBACHER übertragen wurde, wird aufgehoben.
§ 2. Diese Entschließung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Van der Bellen
Kurz
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