37. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Norwegen mit Wirkung vom 26. März 2020 seine nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 223/2017) bestimmte zentrale Behörde1 wie folgt aktualisiert:
Norwegian Directorate for Children, Youth and Family Affairs
Department of International Services
P.O. Box 2233
3103 Tønsberg
Norway
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)