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BGBl III 31/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

31. Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

31.

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zweite Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 mit 1. März 2008 in Kraft getreten.

Das Zweite Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 141 vom 2.6.2007 S. 69, veröffentlicht.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 191/2000. werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Zusatzprotokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Edtstadler

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