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BGBl III 222/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

222. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

222. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist Estland am 21. Oktober 2020 dem Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (BGBl. Nr. 29/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2015) in der durch das Änderungsprotokoll vom 22. April 2005 geänderten Fassung (BGBl. III Nr. 56/2010) beigetreten.

Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Übereinkommens ist der Beitritt Estlands mit 1. Dezember 2020 wirksam geworden.

Edtstadler

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