56. Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
- 2. Die Fassungen des Änderungsprotokolls in italienischer und niederländischer Sprache und die Fassungen des Übereinkommens in dänischer, finnischer, griechischer, irischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und türkischer Sprache dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage1
[deutschsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
[englischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
[französischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]
Die Annahme des Änderungsprotokolls wurde am 7. Mai 2010 dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union notifiziert; die Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage treten gemäß Art. 18 Abs. 2 des Übereinkommens vom 11. Oktober 1973 für alle Mitgliedstaaten am 6. Juni 2010 in Kraft.
Neben Österreich sind das zu diesem Zeitpunkt nachstehende Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und Vereinigtes Königreich.
Anlage 1
deutschsprachiger Text des Änderungsprotokolls
Anlage 2
englischsprachiger Text des Änderungsprotokolls
Anlage 3
französischsprachiger Text des Änderungsprotokolls
Faymann
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