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BGBl III 56/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

56. Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
(NR: GP XXIV RV 602 AB 616 S. 57. BR: AB 8287 S. 783.)

56. Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
  2. 2. Die Fassungen des Änderungsprotokolls in italienischer und niederländischer Sprache und die Fassungen des Übereinkommens in dänischer, finnischer, griechischer, irischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und türkischer Sprache dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage111) Kundgemacht in BGBl. Nr. 29/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.

[deutschsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]

[englischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]

[französischsprachiger Text des Änderungsprotokolls siehe Anlagen]

Die Annahme des Änderungsprotokolls wurde am 7. Mai 2010 dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union notifiziert; die Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage treten gemäß Art. 18 Abs. 2 des Übereinkommens vom 11. Oktober 1973 für alle Mitgliedstaaten am 6. Juni 2010 in Kraft.

Neben Österreich sind das zu diesem Zeitpunkt nachstehende Staaten:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und Vereinigtes Königreich.

Anlage 1

deutschsprachiger Text des Änderungsprotokolls  

Anlage 2

englischsprachiger Text des Änderungsprotokolls 

Anlage 3

französischsprachiger Text des Änderungsprotokolls 

Faymann

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