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BGBl III 150/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

150. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

150. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Laut Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BGBl. III Nr. 96/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2019) ratifiziert:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Armenien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 37 Abs. 2 des Übereinkommens zu benennenden Behörden.

7. September 2020

Aserbaidschan11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 37 Abs. 2 des Übereinkommens zu benennenden Behörden.

19. Dezember 2019

Edtstadler

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