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BGBl III 149/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

149. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

149. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Saudi-Arabien am 3. September 2020 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (BGBl. III Nr. 178/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 108/2019) hinterlegt und hiebei gemäß Art. 16 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt, sich durch die Bestimmungen des Art. 16 Abs. 1 betreffend die Beilegung von Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof nicht gebunden zu erachten.

Edtstadler

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