88. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (17. Novelle zur FSG-DV)
Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird verordnet:
Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 320/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 349/2018 wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Abs. 1 wird nach dem Wort „Serbien“ die Wortfolge „, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland“ eingefügt.
2. Dem § 16 wird folgender Abs. 16 angefügt:
„(16) § 9 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 88/2019 tritt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung in Kraft, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt.“
Hofer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)