434. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Prüfzeichenverordnung 2013 geändert wird
Auf Grund der §§ 4, 5 Abs. 6 und 12 des Beschußgesetzes, BGBl. Nr. 141/1951, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, wird verordnet:
Die Prüfzeichenverordnung 2013, BGBl. II Nr. 444/2013, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird die Wortfolge „des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend“ durch die Wortfolge „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.
2. Dem § 1 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die österreichischen Zeichen für den nationalen Beschuss von Handfeuerwaffen haben folgendes Aussehen:
Beschussamt Wien | Beschussamt Ferlach |
“
3. Dem Text des § 4 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Der Titel, § 1 Abs. 4, die Bezeichnung des § 4 Abs. 1 und § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
4. Dem Text des § 5 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 434/2019 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S.1, notifiziert (Notifikationsnummer: 2019/352/A).“
Udolf-Strobl
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