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BGBl III 210/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

210. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

210. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Antigua und Barbuda am 3. Juli 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 219/2018) hinterlegt.

Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Katars11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 219/2018. am 16. Mai 2019 einen Einspruch22 Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.3]. erhoben.

Bierlein

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