210. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Antigua und Barbuda am 3. Juli 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 219/2018) hinterlegt.
Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Katars1 am 16. Mai 2019 einen Einspruch2 erhoben.
Bierlein
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