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BGBl III 172/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

172. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

172. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Angola am 2. Oktober 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. Nr. 377/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 83/2019) hinterlegt.

Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, dass Palästina11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 219/2017. am 8. August 2019 eine Erklärung22 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.2]. nach Art. 14 des Übereinkommens abgegeben hat.

Bierlein

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