172. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Angola am 2. Oktober 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. Nr. 377/1972, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 83/2019) hinterlegt.
Ferner hat der Generalsekretär mitgeteilt, dass Palästina1 am 8. August 2019 eine Erklärung2 nach Art. 14 des Übereinkommens abgegeben hat.
Bierlein
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