143. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich am 29. August 2019 die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (BGBl. III Nr. 164/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2013) auf Gibraltar notifiziert.
Die Ausdehnung wird am 1. Dezember 2019 wirksam.
Bierlein
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