vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 135/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

135. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

135. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2019) ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Ghana

8. August 2019

Malediven

1. Juli 2019

Rumänien

22. Mai 2019

Bierlein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)