9. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Stellungskommissionen geändert wird
Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2015, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Stellungskommissionen, BGBl. II Nr. 406/2012, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel entfallen die Worte „und Sport“.
2. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. I Nr. 63/2012“ durch die Zitierung „BGBl. I Nr. 65/2015“ ersetzt.
3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
„§ 9a. (1) Abweichend von § 5 Z 3 hat sich das Militärkommando Salzburg vom 21. Februar 2018 bis 8. November 2018 für den politischen Bezirk Zell am See der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.
(2) Abweichend von § 7 zweiter Satz hat sich das Militärkommando Tirol vom 12. Februar 2018 bis 21. Februar 2018 für den politischen Bezirk Lienz der Stellungskommission Kärnten zu bedienen.“
4. Dem § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Titel, die Promulgationsklausel und § 9a, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2018, treten am Tag nach der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft. § 9a tritt mit Ablauf des 8. November 2018 außer Kraft.“
Kunasek
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