187. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: | |
Serbien | 30. Oktober 2018 | |
St. Kitts und Nevis | 5. September 2018 | |
Tuvalu | 28. August 2018 | |
Venezuela | 10. Oktober 2018 | |
Zentralafrikanische Republik | 27. Juli 2018 |
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)