vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 173/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

173. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

173. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 220/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 164/2015) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der

Annahme- bzw. Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Japan

11. Juli 2017

Malediven

14. September 2016

Palästina

29. Dezember 2017

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Art. 15 Abs. 2 gebunden erachtet.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)