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BGBl III 105/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

105. Kundmachung: Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
[CELEX-Nr.: 32018L0217]

105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. Oktober 2017, C.N.626.2017.TREATIES-XI.B.14, sind zu den Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 34/2017) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens nachstehende Änderungen und Berichtigungen angenommen worden und mit 3. Jänner 2018 in Kraft getreten:

[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

In der deutschen Fassung sind auch Berichtigungen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen.

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2018/217/EU zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 42 vom 15.2.2018 S. 52, hinsichtlich des Anhangs I umgesetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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