vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 106/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 52/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Griechenland11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].

18. Juni 2018

Island

26. April 2018

Kroatien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].

12. Juni 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. am 25. April 2018 den anlässlich der Unterzeichnung des Übereinkommens angebrachten und anlässlich dessen Ratifikation bestätigten Vorbehalt zu Art. 59 zurückgenommen.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)