26. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
26.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens1 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Luxemburgische Antwortnote siehe Anlagen]
Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über den Abschluss der rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten wurden am 16. Dezember 2015 bzw. 27. Dezember 2016 abgegeben; der Notenwechsel tritt daher mit 1. März 2017 in Kraft.
Kern
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