25. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
25.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in isländischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 28. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2017 in Kraft.
Kern
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