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BGBl II 282/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

282. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2016

282. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2016-2017 im Bereich Tunnel Wald-Pretallerkogel der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2016)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 101,023 und km 105,772 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Leichtfried

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