vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 113/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

113. Verordnung: Einzelhandel-Ausbildungsordnung

113. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel (Einzelhandel-Ausbildungsordnung)

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird verordnet:

Lehrberuf Einzelhandel

§ 1. (1) Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

  1. 1. Allgemeiner Einzelhandel,
  2. 2. Baustoffhandel,
  3. 3. Einrichtungsberatung,
  4. 4. Eisen- und Hartwaren,
  5. 5. Elektro-Elektronikberatung,
  6. 6. Feinkostfachverkauf,
  7. 7. Gartencenter,
  8. 8. Kraftfahrzeuge und Ersatzteile,
  9. 9. Lebensmittelhandel,
  10. 10. Parfümerie,
  11. 11. Schuhe,
  12. 12. Sportartikel,
  13. 13. Telekommunikation,
  14. 14. Textilhandel,
  15. 15. Uhren- und Juwelenberatung.

(2) Aufbauend auf die Inhalte des Schwerpunktes Allgemeiner Einzelhandel ist maximal die Ausbildung in einem der Schwerpunkte gemäß Z 2 bis Z 15 möglich.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau) zu bezeichnen.

(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Arbeitsgebiet

§ 2. Das Arbeitsgebiet des/der Einzelhandelskaufmanns/frau umfasst insbesondere:

  1. 1. fachkräftebezogene Tätigkeiten in Handelsunternehmen oder anderen selbstständigen Unternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten, wobei
  2. 2. die Verkaufstätigkeit der Mittelpunkt des kaufmännischen Aufgabenfeldes ist.
  3. 3. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben und
  4. 4. unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.

Berufliche Handlungskompetenzen

§ 3. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule unter Berücksichtigung von § 23 und § 27 Berufsausbildungsgesetz (BAG) verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über folgende zentrale berufliche Handlungskompetenzen. Diese umfassen jeweils eine fachliche, methodische, personale und soziale Dimension. Sie befähigen den/die Einzelhandelskaufmann/frau in seinem/ihrem Beruf selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.

  1. 1. Allgemeiner Einzelhandel:
    1. a) plant im Bewusstsein für die Wichtigkeit von lebensbegleitendem Lernen seine/ihre (weitere) Aus- und Weiterbildung für seinen/ihren individuellen beruflichen und persönlichen Erfolg,
    2. b) entwickelt durch Selbstreflexion persönliche Stärke,
    3. c) bildet sich anhand der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgänge eine eigene Meinung und Position,
    4. d) kann die Bedeutung eines gepflegten Erscheinungsbildes des Verkäufers oder der Verkäuferin erklären,
    5. e) kann mit Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung einschlägiger Kommunikations- und Feedbackregeln in Dialog treten, sie informieren und beraten,
    6. f) verkauft Waren und Dienstleistungen unter Einsatz seiner/ihrer Warenkenntnisse und bietet Serviceleistungen an,
    7. g) nimmt Bestellungen und Kundenaufträge entgegen und wickelt diese ab,
    8. h) kann die Grundlagen von Garantie und Gewährleistung erklären,
    9. i) nimmt Reklamationen entgegen und behandelt diese,
    10. j) kennt die Bedeutung einer nachhaltigen, ökologischen Produktion und die Auswirkungen der Globalisierung,
    11. k) ermittelt den Warenbedarf und wirkt bei der Warenbeschaffung mit,
    12. l) wirkt bei der Warenannahme und Warenkontrolle mit, kontrolliert und pflegt Warenbestände, zeichnet Ware aus und lagert diese,
    13. m) platziert und präsentiert Waren im Verkaufsraum und wirkt bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
    14. n) bedient die Kassa und führt Kassaabrechnungen durch,
    15. o) wertet Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leitet Maßnahmen daraus ab,
    16. p) wirkt bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit,
    17. q) setzt Informations- und Kommunikationstechniken ein,
    18. r) arbeitet team-, kunden- und prozessorientiert und setzt dabei seine/ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel

(2) Wird der Lehrling in einem der folgenden Schwerpunkte ausgebildet, verfügt der/die Einzelhandelskaufmann/frau über nachstehende zusätzliche berufliche Handlungskompetenzen:

  1. 2.Baustoffhandel:
    1. a) liest Baupläne in Hinblick auf die fachgerechte Mengenübermittlung und Verwendung von Baustoffen,
    2. b) informiert über die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Baustoffen, Bauhilfsstoffen sowie über die zur Be- und Verarbeitung erforderlichen Werkzeuge und Kleinmaschinen,
    3. c) informiert über die bei der Verwendung von Baustoffen wesentlichen Rechtsvorschriften,
    4. d) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten,
    5. e) holt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche und Baupläne ein.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Baustoffhandel

  1. 3.Einrichtungsberatung:
    1. a) liest Baupläne hinsichtlich einer möglichen Einrichtungsgestaltung und gestaltet Skizzen und Einrichtungspläne gemäß Kundenwünschen,
    2. b) wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Wohntrends und Messeneuheiten, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
    3. c) wirkt bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Einrichtungspläne mit,
    4. d) präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und wirkt bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles mit Einrichtungsgegenständen mit,
    5. e) entwickelt Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Einrichtungsberatung

  1. 4.Eisen— und Hartwaren:
    1. a) informiert über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser und Materialien zur Befestigungstechnik,
    2. b) berät Heimwerker/innen sowie gewerbliche Abnehmer/innen und bietet fachliche Hilfestellung an,
    3. c) informiert über den Brandschutz, die Brandschutzklassen sowie über Versicherungswerte,
    4. d) übernimmt Service- und Reparaturaufträge und wickelt diese ab,
    5. e) wirkt bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten mit.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Eisen- und Hartwaren

  1. 5.Elektro-Elektronikberatung:
    1. a) kann Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für die Montage und Inbetriebnahme umsetzen,
    2. b) wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung mit,
    3. c) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften, der Einstellungen, der Anwendungsmöglichkeiten und der Inbetriebnahme,
    4. d) informiert über die bei der Produktverwendung einzuhaltende Sicherheitsvorschriften vor dem Hintergrund der Regelungen der Produkthaftung,
    5. e) informiert über Wirtschaftlichkeit, Energiebedarf und Energieeffizienz der Produkte unter Berücksichtigung von Kundenverhalten und Produktlebenszyklus.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Elektro-Elektronikberatung

  1. 6. Feinkostfachverkauf:
    1. a) kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Feinkostwaren (Brot und Backwaren, Käse, Wurst und Fleisch sowie spezielle Feinkostwaren),
    2. b) beurteilt Fleischteile und Nebenprodukte nach ihrer Art und Qualität, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeit,
    3. c) lagert, kühlt und pflegt das Feinkostsortiment fach- und produktgerecht,
    4. d) bereitet das betriebliche Feinkostsortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
    5. e) berät bei der Auswahl und Zusammenstellung sowie über die Zubereitung und informiert über den Verzehr von Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren,
    6. f) garniert und stellt kalte und warme Imbissartikel her,
    7. g) wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Feinkostfachverkauf

  1. 7.Gartencenter:
    1. a) wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler Erfordernisse, der Verkaufsschwerpunkte und des Marktsegments des Lehrbetriebs mit,
    2. b) kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität und des Aussehens der Pflanzen,
    3. c) informiert über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen sowie über gärtnerische Gestaltungsmöglichkeiten,
    4. d) bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit und präsentiert es verkaufsgerecht,
    5. e) behandelt, pflegt und lagert Blumen und Pflanzen.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Gartencenter

  1. 8. Kraftfahrzeuge und Ersatzteile:
    1. a) wirkt bei der Beschaffungsplanung von Automobilen, deren Ersatzteilen und Zubehör mit,
    2. b) informiert über Fahrzeugtechnologien, insbesondere deren Umwelt- und Sicherheitsaspekte und Betriebskosten bzw. Restwert,
    3. c) erstellt Angebote auf Grund spezieller Kundenwünsche,
    4. d) wirkt bei der Beratung hinsichtlich der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (zB Leasing) und Versicherungsmöglichkeiten mit,
    5. e) informiert über die produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Gewährleistung, kraftfahrrechtliche Bestimmungen usw.).

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile

  1. 9.Lebensmittelhandel:
    1. a) kontrolliert Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, Haltbarkeit und Frische sowie des Aussehens der Nahrungs- und Genussmittel,
    2. b) berät über die Aufbewahrung, Zusammenstellung, Zubereitung und informiert über den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln,
    3. c) berät bei der Produktauswahl und bietet Serviceleistungen an,
    4. d) präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und informiert über Aktionen und Ergänzungsartikel,
    5. e) stellt Waren zusammen und verpackt diese gemäß Kundenwünschen,
    6. f) wirkt bei Maßnahmen der Lebensmittelhygiene mit.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Lebensmittelhandel

  1. 10.Parfümerie:
    1. a) wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Trends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
    2. b) präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht nach saisonalen und modischen Aspekten und Warengruppen,
    3. c) berät bei der Produktauswahl hinsichtlich Parfums, Gesichts- und Körperpflegeprodukte und informiert über deren Zusammensetzung und Wirkungsweise,
    4. d) berät über Make-Up hinsichtlich Stil, Farbe, Modetrends, Zusammensetzung und Verträglichkeit,
    5. e) informiert über die Sonneneinwirkung auf der Haut sowie über Sonnenfilter und Hautpflege.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Parfümerie

  1. 11.Schuhe:
    1. a) wirkt bei der Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
    2. b) bereitet das betriebliche Warensortiment vor, stellt es bereit, präsentiert es verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
    3. c) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Schuhe,
    4. d) informiert über Schuhtypen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte und der Anatomie des Fußes,
    5. e) bietet modische Kombinationen, Accessoires und Zubehör an,
    6. f) führt Mehrkundenberatung durch.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Schuhe

  1. 12.Sportartikel:
    1. a) präsentiert Sportartikel und Sportbekleidung verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
    2. b) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe, Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends und informiert über Materialien, Verträglichkeit und Pflege der Textilien,
    3. c) informiert über die richtige Verwendung von Sportgeräten sowie über die dazu notwendigen gesundheitlichen sowie physiotherapeutischen und orthopädischen Voraussetzungen,
    4. d) bietet Kombinationen, Accessoires und Zusatzartikel an,
    5. e) bietet Serviceleistungen des Sportartikelhandels an und führt diese aus,
    6. f) berät über die für die verschiedenen Sportarten adäquaten Schutzausrüstungen.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Sportartikel

  1. 13.Telekommunikation:
    1. a) wendet Gebrauchsanleitungen sowie andere technische Unterlagen an,
    2. b) bearbeitet branchenübliche Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächsnachweise usw.),
    3. c) berät bei der Produktauswahl und informiert über grundlegende technische Entwicklungen und die Trends der angebotenen Warengruppen sowie über das entsprechende Zubehör,
    4. d) informiert über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten,
    5. e) bietet Zusatzverkäufe an und führt Folgeverkäufe zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Anpassung an den technischen Fortschritt durch.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Telekommunikation

  1. 14.Textilhandel:
    1. a) wirkt bei der Planung der Warenbeschaffung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien, saisonaler und regionaler Erfordernisse mit,
    2. b) präsentiert das betriebliche Warensortiment verkaufsgerecht und gestaltet modische Ensembles,
    3. c) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Farbe und Stil unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends sowie über die Zusammensetzung, die Verträglichkeit und die Pflege der Textilien und Accessoires,
    4. d) schätzt Kunden und Kundinnen hinsichtlich der Konfektionsgröße und des persönlichen Kleidungstils richtig ein,
    5. e) führt Mehrkundenberatung durch.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Textilhandel

  1. 15.Uhren— und Juwelenberatung:
    1. a) berät bei der Produktauswahl vor allem hinsichtlich Stil und Funktion unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends,
    2. b) informiert über die Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen/Kulturperlen,
    3. c) informiert über die Pflege und Handhabung von Uhren und Uhrbändern,
    4. d) reinigt und pflegt Schmuck, Edelsteine und Perlen/Kulturperlen,
    5. e) bietet uhren- und schmuckspezifische Serviceleistungen an.

Der/die Einzelhandelskaufmann/frau - Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung

Berufsbild

§ 4. (1) Der Erwerb der angeführten beruflichen Handlungskompetenzen ist Ziel der Lehrlingsausbildung. Für die Ausbildung im Lehrberuf Einzelhandel wird das nachstehende Berufsbild, gegliedert in folgende Ausbildungsbereiche, festgelegt:

  1. 1. Der Ausbildungsbetrieb
    1. 1) 1. Bedeutung und Struktur des Einzelhandels
    2. 1) 2. Der Ausbildungsbetrieb
    3. 1) 3. Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt
    4. 1) 4. Arbeitsorganisation und Ausbildung im dualen System
    5. 1) 5. Information und Kommunikation
    6. 1) 6. Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit
  2. 2. Persönliche und soziale Kompetenz
    1. 2) 1. Persönlichkeitsentwicklung
    2. 2) 2. Teamarbeit, Kooperation und Konfliktlösungskompetenz
    3. 2) 3. Selbstverantwortung und Motivation
    4. 2) 4. Meinungsbildung in gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sachverhalten
  3. 3. Warensortiment
  4. 4. Beratung und Verkauf
    1. 4) 1. Grundlagen
    2. 4) 2. Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
    3. 4) 3. Beratungs- und Verkaufsgespräche
    4. 4) 4. Umtausch, Beschwerden und Reklamationen
    5. 4) 5. Verhalten in schwierigen Situationen
  5. 5. Servicebereich Kassa
    1. 5) 1. Kassensysteme und Kassieren
    2. 5) 2. Kassaabrechnung
  6. 6. Marketing-Grundlagen
    1. 6) 1. Verkaufsvorbereitung
    2. 6) 2. Warenpräsentation
    3. 6) 3. Werbemaßnahmen und Verkaufsförderung
    4. 6) 4. Preisbildung
  7. 7. Warenwirtschaft
    1. 7) 1. Grundlagen
    2. 7) 2. Warenbestellung
    3. 7) 3. Wareneingang
    4. 7) 4. Warenlagerung
    5. 7) 5. Bestandskontrolle und Inventur
  8. 8. Rechnungswesen
    1. 8) 1. Grundlagen

Die angeführten Berufsbildpositionen sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne der beruflichen Handlungskompetenzen befähigt wird.

  1. 1. Allgemeiner Einzelhandel:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.1

Bedeutung und Struktur des Einzelhandels

1.1.1

Kenntnis der Bedeutung und der Struktur des Einzelhandels

-

-

1.1.2

Kenntnis der Trends und Entwicklungen in der Branche

1.2

Der Ausbildungsbetrieb

1.2.1

Kenntnis der Rechtsform und der Betriebsform des Lehrbetriebes

1.2.2

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche

1.2.3

Kenntnis der jeweiligen betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems

-

1.2.4

-

-

Anwenden der betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems

1.2.5

Funktionsgerechtes Verwenden der betrieblichen Einrichtungen, Geräte und technischen Hilfsmittel des Verkaufs

1.3

Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt

1.3.1

Kenntnis der Werte und Visionen des Ausbildungsbetriebes, der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse

1.3.2

Kenntnis des betrieblichen Umfeldes samt der Geschäftsbeziehungen des Lehrbetriebs

1.3.3

Kenntnis der Waren bzw. Warengruppen und Dienstleistungen des Lehrbetriebes

1.4

Arbeitsorganisation und Ausbildung im dualen System

1.4.1

Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen inklusive ihrer Aufgaben und Befugnisse im Betrieb

1.4.2

Kenntnis der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

1.4.3

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag und aus dem Berufsausbildungsgesetz bzw. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz ergebenden Rechte und Pflichten

1.4.4

Rechtliches und rechnerisches Kontrollieren des Gehaltszettels, der Lehrlingsentschädigung bzw. des Gehaltes

1.4.5

Kenntnis der Inhalte und Ziele der Ausbildung sowie der einschlägigen Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

1.4.6

Kenntnis der Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung und der damit verbundenen rechtlichen Aspekte

1.5

Information und Kommunikation

1.5.1

Kenntnis der Grundlage des Datenschutzes

-

-

1.5.2

Anwenden aktueller Informations- und Kommunikationsmittel

1.5.3

Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien und situationsgerechtes Einsetzen zur Kommunikation im Geschäftsbereich

1.6

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit

1.6.1

Kenntnis der Grundlagen und Anwendung der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)

1.6.2

Kenntnis der Sicherheitsrisiken um Unfälle zu vermeiden. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften

1.6.3

Kenntnis der entsprechenden Vorschriften des Umweltschutzes und der Entsorgung

-

-

1.6.4

-

Mitwirken bei der rechtlich-betriebskonformen Abfallentsorgung

2.

Persönliche und soziale Kompetenz

2.1

Persönlichkeitsentwicklung

2.1.1

-

Finden von Lösungen und darauf aufbauend Fällen von berufstypischen Entscheidungen im Kompetenzbereich

2.1.2

-

Beurteilen der Qualität der durchgeführten Arbeiten und Ableiten von möglichen Verbesserungen

2.1.3

Entwickeln der Fähigkeit die Allgemeinbildung zu vertiefen und fachspezifisch einzusetzen

2.2

Teamarbeit, Kooperation und Konfliktlösungskompetenz

2.2.1

Eigenständiges Arbeiten im Team und Identifizieren mit der Aufgabe im Unternehmen

2.2.2

-

Zielgruppengerechtes und lösungsorientiertes Kommunizieren mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen und anderen Personengruppen

2.2.3

Selbst motiviertes Arbeiten, Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Annehmen und Geben von Feedback

2.3

Selbstverantwortung und Motivation

2.3.1

Kenntnis des eigenen Verantwortungsbereiches

2.3.2

Bewusstmachen des eigenen Handelns, Erkennen von Konsequenzen und Einbeziehen dieser in die persönliche Weiterentwicklung

2.3.3

Kenntnis der Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie Erkennen und Planen der eigenen beruflichen Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten

2.4

Meinungsbildung in gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sachverhalten

2.4.1

Kenntnis über den Aufbau und die Wirkungsweise des demokratischen Systems in Österreich, insbesondere im Zusammenhang mit demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten

2.4.2

-

Kenntnis der Mitgliedschaften Österreichs in europäischen und internationalen Organisationen und der sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen

2.4.3

Kenntnis der grundlegenden marktwirtschaftlichen und sozialpolitischen Zusammenhänge

-

2.4.4

-

Verstehen von Medienberichten zu gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischen Themen

3.

Warensortiment

3.1

Kenntnis des betrieblichen Sortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit

3.2

Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen und Produktdeklaration

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.1

Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen und der rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen von Kaufverträgen und ihrer Bestandteile

-

4.1.2

Kenntnis des Ablaufes und der Gestaltung des Verkaufsgespräches

-

-

4.1.3

Kenntnis der Regeln der verkaufsorientierten Gesprächsführung

-

4.1.4

-

Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln sowie Serviceleistungen

4.1.5

Fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Ware

-

-

4.1.6

-

Kenntnis der Bedeutung einer nachhaltigen, ökologischen Produktion und der Auswirkungen der Globalisierung

4.2

Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten

4.2.1

Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes und der Bedeutung des gepflegten Erscheinungsbildes eines Verkäufers oder einer Verkäuferin

-

-

4.2.2

Freundliches und zuvorkommendes Begrüßen und Verabschieden von Kunden/innen

-

-

4.2.3

Kenntnis der Bedeutung von Kundenbindungsprogrammen

-

4.2.4

Anwenden und Erläutern des Nutzens des Kundenbindungsprogramms für Betrieb und Kunden/innen

-

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.1

Führen von Verkaufsgesprächen, Ermitteln des Bedarfs und der Wünsche der Kunden und Kundinnen und Ableiten von Verkaufsargumenten; Berücksichtigen von Fragen und Einwänden der Kundinnen und Kunden

4.3.2

Beraten in Verkaufssituationen entsprechend der Produktkenntnis in sprachlich richtiger Form; Eingehen auf unterschiedliche Kundentypen, Kundenwünsche und Kundenerwartungen

4.3.3

Informieren und Beraten über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterschiede sowie bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren- und Verkaufskenntnisse

4.3.4

-

Verwenden und Verstehen der für den Beruf relevanten Fachausdrücke und üblichen Bezeichnungen

4.3.5

Mitwirken bei der Erstellung von Angeboten und/oder Informationen über die betriebliche Leistung

4.3.6

-

-

Führen einfacher Beratungs- und Verkaufsgespräche in englischer Sprache

4.3.7

-

Umgehen mit schwierigen Gesprächssituationen

4.4

Umtausch, Beschwerden und Reklamationen

4.4.1

-

Kenntnis und Information über Grundlagen von Garantie und Gewährleistung

4.4.2

Kenntnis der branchenrelevanten Regelungen zum Konsumentenschutz

4.4.3

Bearbeiten von Beschwerden, Reklamationen und Umtausch nach den betrieblichen Regelungen unter Beachtung der branchenüblichen Vorgangsweisen

4.5

Verhalten in schwierigen Situationen

4.5.1

Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Ladendiebstahl und rechtskonformes und betriebsspezifisch angemessenes Verhalten in diesen Situationen

5.

Servicebereich Kassa

5.1

Kassensysteme und Kassieren

5.1.1

-

Kenntnis und Anwendung der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen; Bedienen der Kassa

5.1.2

-

Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen zur Ausstellung von Rechnungen

5.1.3

-

Verantwortungsvolles Abwickeln des Zahlungsvorganges mit dem Kassasystem (zB Scannerkassa) des Lehrbetriebs unter Beachtung der dabei vom Betrieb vorgegebenen Regeln im Kundenumgang

5.1.4

-

Kennen aller im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel und Überprüfen dieser anhand der Merkmale auf ihre Echtheit und Gültigkeit

5.1.5

-

-

Bearbeiten besonderer Situationen an der Kassa (zB eine Wechselgeldreklamation, Retouren)

5.1.6

-

Erstellen von Belegen im Rahmen des betrieblichen Kassensystems sowie Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer

5.2

Kassaabrechnung

5.2.1

-

-

Durchführen des Kassaabschlusses

6.

Marketing-Grundlagen

6.1

Verkaufsvorbereitung

6.1.1

Kenntnis und Durchführung der Verkaufsvorbereitung

6.2

Warenpräsentation

6.2.1

Kenntnis der Grundregeln der Warenpräsentationen unter Berücksichtigung der betrieblichen Regelungen und Anforderungen

-

6.2.2

-

Mitwirken bei der zielgruppen- und anlassbezogenen Umsetzung der Warenpräsentation unter Berücksichtigung der Kundenerwartungen

6.2.3

Betreuen der Regale und sonstigen Präsentations- und Verkaufsflächen entsprechend den betrieblichen Regelungen und fachgerechtes Platzieren der Ware sowie einfache Dekorationsarbeiten

-

6.2.4

Kenntnis und Anwendung der Preisauszeichnungsvorschriften

6.3

Werbemaßnahmen und Verkaufsförderung

6.3.1

Kenntnis der Grundlagen der werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen

-

6.3.2

-

Mitwirken bei der Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen

6.3.3

-

Kenntnis der werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen der Branche

6.4

Preisbildung

6.4.1

-

Kenntnis der relevanten, für den Einzelhandelsbetrieb geltenden Faktoren für die Preisgestaltung

6.4.2

-

Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und Auswirkungen auf die Rentabilität und Preisgestaltung

6.4.3

-

Kenntnis der Bestandteile der Kalkulation

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.1

-

-

Kenntnis des branchen- und betriebsüblichen Beschaffungswesens

7.1.2

-

Durchführen der Arbeiten im Rahmen des betrieblichen Warenwirtschaftssystems

7.1.3

-

Kenntnis über die betrieblichen Bezugsquellen und Einkaufsmöglichkeiten

7.1.4

-

Kenntnis über die relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges

7.2

Warenbestellung

7.2.1

-

Grundkenntnisse über das Einholen und Vergleichen von Angeboten

7.2.2

-

Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel

7.2.3

-

-

Mitwirken bei der Festlegung von Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden/innen

7.2.4

-

-

Vornehmen von Bestellungen in verschiedenen Kommunikationsformen unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität

7.2.5

-

-

Grundkenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer falschen Bestellung

7.3

Wareneingang

7.3.1

-

-

Überwachen von Lieferterminen und Setzen von Maßnahmen bei Lieferverzug

7.3.2

-

Annehmen von Waren und Überprüfen der Wareneingänge und Bearbeiten der Lieferpapiere

7.3.3

-

Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten

7.4

Warenlagerung

7.4.1

Kenntnis der Lagerungsvorschriften, der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager

 

7.4.2

-

Mitwirken bei der produktgerechten Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit

7.4.3

-

Kenntnis der Aufgaben der in den Bereichen Warenwirtschaft und Lagerung eingesetzten Vorrichtungen und Geräte, für die keine formalen Ausbildungen erforderlich sind

7.5

Bestandskontrolle und Inventur

7.5.1

Prüfen der Warenbestände auf Menge und Qualität

7.5.2

-

Einleiten von entsprechenden Maßnahmen bei Bestandsabweichungen

7.5.3

Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeit bei notwendigen Arbeiten bei der Inventur

8.

Rechnungswesen

8.1

Grundlagen

8.1.1

-

Kenntnis über die Aufgaben und die Funktion sowie wichtiger Begriffe des betrieblichen Rechnungswesens und der verschiedenen Belege

8.1.2

-

Grundkenntnisse über betriebliche Steuern und Abgaben

8.1.3

-

-

Kenntnis der verschiedenen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen

8.1.4

-

Bearbeiten und Interpretieren von Dateien und Statistiken

8.1.5

Durchführen von einschlägigen Schriftverkehrsarbeiten inklusive Ablage

8.1.6

-

-

Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten/innen, Kunden/innen, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

8.1.7

-

-

Grundkenntnisse des Verfahrens bei Zahlungsverzug

8.1.8

-

Grundkenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens

8.1.9

Kenntnis des Kaufvertrages und seiner Bestandteile

(2) Für die zusätzliche Ausbildung in einem der Schwerpunkte werden folgende ergänzende und konkretisierende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Berufsbildpositionen sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne der beruflichen Handlungskompetenzen befähigt wird.

  1. 2.Baustoffhandel:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis des Sortiments nach dem Warenschlüssel für Baustoffe (Grundbaustoffe für den Hoch- und Tiefbau sowie Baustoffe und Elemente für den Ausbau)

3.4

Kenntnis der für die Ver- und Bearbeitung der Baustoffe notwendigen Werkzeuge und Kleinmaschinen

3.5

-

Kenntnis über Bauchemie, Baubiologie und Ökologie

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Grundkenntnisse über die verschiedenen Bauverfahren sowie spezifischer Begriffe (Tiefbau, Hochbau)

-

-

4.1.8

Grundkenntnisse über Baukonstruktionen und ihrer Merkmale

-

4.1.9

-

-

Kenntnis über Feuchtigkeits- und Brandschutz, Wärme- und Schalldämmung

4.1.10

Grundkenntnisse über das Lesen von Bauplänen im Hinblick auf die fachgerechte Verwendung bzw. den Einsatz von Baumaterialien

-

4.1.11

-

-

Kenntnis der für den Einsatz der Baustoffe wesentlichen baurechtlichen Bestimmungen

4.1.12

Grundkenntnisse über die EU-Bauprodukte-Verordnung

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

-

Informieren über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

7.

Warenwirtschaft

7.2

Warenbestellung

7.2.6

-

Einholen von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Baupläne

  1. 3.Einrichtungsberatung:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.5

Information und Kommunikation

1.5.4

Durchführen der für den Einrichtungsfachhandel spezifischen Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenz

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

-

Mitwirken beim Erstellen von Skizzen und Einrichtungsplänen nach Kundenwünschen

4.1.8

-

Lesen und Verstehen von Bauplänen

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

Entwickeln von Einrichtungsideen unter Berücksichtigung von Funktion, Form und Farbe

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

Mitwirken bei der Gestaltung von Kojen und Musterensembles

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung von aktuellen Wohntrends und Messeneuheiten sowie saisonaler und regionaler Erfordernisse und Verkaufsschwerpunkte

7.2

Warenbestellung

7.2.6

-

Mitwirken bei der Einholung von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche und Einrichtungspläne

7.4

Warenlagerung

7.4.4

Kenntnis und Beachtung der produktspezifischen Lagervoraussetzungen (zB Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit) und Überwachung des Lagerbestandes

  1. 4. Eisen- und Hartwaren:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis des betrieblichen Warensortiments (insbesondere Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik) hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe, Eigenschaften, Form, Ausführung, Sorten, Qualität, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Grundkenntnisse über die produktbezogenen Normen und rechtlichen Bestimmungen zB über die Entsorgung und die damit verbundenen Kosten von für den Eisen- und Hartwarenhandel typischen Produkten und über die den Handel treffenden Rücknahmeverpflichtungen (Batterie- und Lampenverordnung)

4.1.8

Grundkenntnisse über Anleitungen für die Montage und die Inbetriebnahme von Arbeitsmaschinen und Geräte

4.1.9

Grundkenntnisse über die notwendigen Anschlusswerte

-

4.1.10

Kenntnis der Ver- und Bearbeitung von Holz, Metall und Beton und die dafür notwendigen Werkzeuge und Maschinen

4.1.11

Kenntnis der für die Anwendung der Maschinen und Geräte notwendigen Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen

4.1.12

-

Kenntnis über Energiebedarf, Anschlusswerte und Leistung der Elektromaschinen

4.1.13

Kenntnis der produktbezogenen Normen und Bestimmungen zB ÖNORMEN, Brandklassen

4.1.14

-

Kenntnis über Brandschutzwerte und Schalldämmung

4.1.15

-

Kenntnis über das Erstellen von Schließplänen

4.1.16

Kenntnis über die Möglichkeiten der Zustellung und Montage

4.1.17

Kenntnis des fachgerechten Einbaus von Beschlägen (zB Türschließer)

4.1.18

-

-

Kenntnis und Beratung über Brandschutzklassen und die Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken

4.1.19

Kenntnis über die Wirtschaftlichkeit und den Energiebedarf der Produkte für den vom Kunden oder der Kundin vorgesehenen Einsatz

4.1.20

-

Grundkenntnisse über Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

-

Informieren über Brandschutzklassen und Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken

4.3.9

Übernehmen und Abwickeln von Serviceaufträgen

4.3.10

Informieren über Ersatzteile und Zubehör

4.3.11

-

-

Informieren über Brandschutz

4.3.12

Beraten von Heimwerker/innen bzw. gewerblichen Abnehmer/innen und Anbieten fachlicher Hilfestellungen

4.3.13

Informieren über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik

4.3.14

Informieren über den Energiebedarf, die Anschlusswerte und die Leistung von Elektromaschinen und Geräten

4.3.15

Mitwirken bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten

4.3.16

-

Beraten auf Basis der Kundenangaben hinsichtlich der technischen Infrastruktur, für die Inbetriebnahme eines technischen Gerätes zB Anschlüsse für Strom laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan

4.4

Umtausch, Beschwerden und Reklamationen

4.4.4

-

Übernehmen und Abwickeln von Reparaturaufträgen unter Berücksichtigung der Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen

  1. 5. Elektro-Elektronikberatung:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.5

Information und Kommunikation

1.5.4

-

Durchführen der für den Elektro- und Elektronikhandel spezifischen Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenzen

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis der im Elektro- und Elektronikhandel üblichen generellen und markenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke

3.4

-

Grundkenntnisse über produktspezifische physikalische Kennwerte und Leistungsmerkmale (zB Leistung, Spannung) und die Berücksichtigung dieser hinsichtlich der Produktverwendung

3.5

Kenntnis über notwendige Kennzeichnung betreffend Energieeffizienz und fachgerechte Entsorgung

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Lesen von Gebrauchsanweisungen und Anleitungen für Montage und Inbetriebnahme

-

4.1.8

Grundkenntnisse über die Anschlusswerte und die Energieberatung

-

4.1.9

-

Kenntnis über Energiebedarf, Anschlusswerte und Leistung der Elektro- und Elektronikgeräte

4.1.10

Kenntnis über die technische Installation und elektronische Einstellung der Geräte

4.1.11

Kenntnis der produktbezogenen Normen und rechtlichen Bestimmungen, zB über die Entsorgung von für den Elektrohandel typischen Produkten (Kühl- und Gefriergeräte-Entsorgungsplakette) und die damit verbundenen Kosten und über den Handel treffende Rücknahmeverpflichtungen (Batterie- und Lampenverordnung) und Elektroaltgeräteverordnung

4.1.12

Kenntnis über Möglichkeiten der Zustellung und Montage bzw. Einbau

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Informieren über die bei der Produktverwendung einzuhaltende Sicherheitstechnik im Hinblick auf Produkthaftung

4.3.9

-

Kenntnis und Beratung über die Wirtschaftlichkeit und den Energiebedarf und die Energieeffizienz der Produkte für den vom Kunden vorgesehenen Einsatz unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus

4.3.10

-

Abklären der technischen Infrastruktur beim Kunden für die Inbetriebnahme eines technischen Gerätes: zB Anschlüsse für Strom und Wasser laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan, Einbaumöglichkeiten, Absicherung

4.3.11

-

Abklären der räumlichen Voraussetzungen beim Kunden für Abmessungen, Abstand, Lautstärke bzw. Klangvolumen

4.3.12

Informieren über die Richtung der technischen Entwicklung und die Trends der angebotenen Warengruppe

4.3.13

Informieren über das für die Verwendung der technischen Geräte benötigte Zubehör

4.3.14

Informieren über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten beim Kunden oder der Kundin

4.3.15

-

Durchführen von Zusatz- und Folgeverkäufen zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Adaptierung an den technischen Fortschritt im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung

  1. 6. Feinkostfachverkauf:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Handhaben und hygienisches Warten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Arbeitsbehelfe und Kühlanlagen

4.1.8

-

Kenntnis der einzelnen Vieharten, deren Fleischteile, deren Bezeichnung und Verwendung

4.1.9

-

Kenntnis der küchenmäßigen Verwendbarkeit und Zubereitung von Feinkostprodukten

4.1.10

Kenntnis der Vorschriften der Lebensmittelhygiene, Mitwirken bei Maßnahmen in der Lebensmittelhygiene

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Beraten über die praxisgerechte Verwendung von Feinkostprodukten (Zusammenstellung, Mengenbedarf, Aufbewahrung und Verzehr)

4.3.9

Beraten über die Aufbewahrung, Zusammenstellung, Zubereitung und Informieren über den Verzehr von Feinkostprodukten

4.3.10

-

Entgegennehmen und Abwickeln von Kundenbestellungen

6.

Marketing-Grundlagen

6.1

Verkaufsvorbereitung

6.1.2

Auspacken, Sortieren, Auszeichnen und fachgerechtes, kundenorientiertes Präsentieren von Feinkostprodukten

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

Fachgerechtes Platzieren der Waren unter Berücksichtigung von Qualität insbesondere der Frische, der Haltbarkeit und des Aussehens

6.2.6

-

Laden- und küchenfertiges Herrichten von Feinkostprodukten

6.2.7

Aufschneiden von Wurstwaren und Käse, einfache Garnierungsarbeiten; Grundzüge des Plattenlegens

-

6.2.8

-

Arrangieren, Garnieren und Präsentieren von Aufschnittplatten; Herstellen von kalten und warmen Imbissartikeln

6.2.9

-

Mitwirken bei Dekoration und Thekengestaltung

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung saisonaler und regionaler Erfordernisse sowie für Feinkostprodukte spezifischer Vorlaufzeiten

7.3

Wareneingang

7.3.4

Kontrollieren der Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität insbesondere der Haltbarkeit, der Frische und des Aussehens der Feinkostprodukte (Brot und Backwaren, Käse, Wurst und Fleisch sowie spezieller Feinkostwaren)

7.4

Warenlagerung

7.4.4

Kenntnis und fachgerechte Lagerung von Feinkostprodukten

-

7.4.5

-

Beurteilen von Feinkostprodukten nach ihrer Art, Qualität und Lagerfähigkeit

  1. 7. Gartencenter:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

3.

Warensortiment

3.3

-

Kenntnis der Faktoren, die das betriebliche Warensortiment bestimmen, wie Jahreszeit, Preisgestaltung, Einkaufsmöglichkeiten und Verkaufsmöglichkeiten

3.4

Kenntnis der branchenspezifischen Zertifizierungen

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Kenntnis der handelsüblichen Blumen und Pflanzen und der spezifischen Standort- und Pflegemaßnahmen

4.1.8

Kenntnis der artspezifischen Maßnahmen zu Pflanzenschutz, Düngung und Bewässerung

4.1.9

-

Kenntnis von Mangelerscheinungen, Krankheiten und Schädlingsbefall bei Pflanzen und der zu treffenden Gegenmaßnahmen

4.1.10

Kenntnis über die Möglichkeit der Warenzustellung

-

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Informieren über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen sowie über gärtnerische Gestaltungsmöglichkeiten

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

Kenntnis der Bedeutung von Visual Merchandising

-

6.2.6

Gestalten, Platzieren und Präsentieren von besonderen Angeboten; Blickfang, Beleuchtung

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler Erfordernisse, der Verkaufsschwerpunkte und des Marktsegments des Lehrbetriebs

7.3

Wareneingang

7.3.4

-

Kenntnis und Erkennung einschlägiger Mängel, Krankheiten und Schädlingen bei Pflanzen

7.4

Warenlagerung

7.4.4

Behandeln und Pflegen der Pflanzen im Lagerbestand

  1. 8. Kraftfahrzeuge und Ersatzteile:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.5

Information und Kommunikation

1.5.4

Kenntnis und Anwendung der betriebs- und fahrzeughandelsspezifischen Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung unterschiedlicher Geschäftsvorgänge, insbesondere in den Bereichen Neuwagen und Gebrauchtwagen, Kundendienst, Ersatzteile, Zubehör, Finanzierung und Versicherung

3.

Warensortiment

3.3

-

Kenntnis über die Fahrzeugtechnologien, insbesondere deren Umwelt- und Sicherheitsaspekte und Betriebskosten bzw. Restwert

3.4

-

Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Verordnungen über die Entsorgung von Produkten, Produkthaftung, Gewährleistungen, Fernabsatz, kraftfahrrechtliche Bestimmungen usw.)

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

-

Kenntnis der betriebs- und markentypischen Sortimentspolitik

4.1.8

-

-

Kenntnis über die Erstellung von Kundeninformationen (zB im Internet)

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Kenntnis und Anwendung der betriebs- und fahrzeughandelsspezifischen Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung unterschiedlicher Geschäftsvorgänge, insbesondere in den Bereichen Neuwagen und Gebrauchtwagen, Kundendienst, Ersatzteile, Zubehör, Finanzierung und Versicherung

4.3.9

-

-

Erstellen von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwünsche

4.3.10

-

Feststellen des Produktions- und Lieferstatus

4.3.11

-

Kenntnis der Finanzdienstleistungsprogramme unterschiedlicher Anbieter (Kredit, Leasing, Versicherung)

4.3.12

-

-

Mitwirken bei der Beratung hinsichtlich der verschiedenen Finanzdienstleistungs-angebote; Vorbereiten von Finanzierungs- und Leasingverträgen bzw. Versicherungsanträgen

6.

Marketing-Grundlagen

6.4

Preisbildung

6.4.4

Grundkenntnisse über den Marktpreis

-

  1. 9. Lebensmittelhandel:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis der Vorschriften der Lebensmittelhygiene

3.4

Mitwirken bei Maßnahmen in der Lebensmittelhygiene

4.

Beratung und Verkauf

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Beraten über die Aufbewahrung, Zusammenstellung, Zubereitung und Informieren über den Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln

4.3.9

Zusammenstellen und geschenkmäßiges Verpacken der Waren nach Kundenwünschen

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

-

Fachgerechtes Platzieren der Waren unter Berücksichtigung von Qualität insbesondere der Frische, der Haltbarkeit und des Aussehens

6.2.6

Kenntnis der Qualitätsklassen und der Lebensmittelkennzeichnung (insbesondere von Obst und Gemüse)

6.2.7

-

Platzieren von Aktionen und Ergänzungsartikeln

6.2.8

Mitwirken bei der Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen wie Verkostungen und Betreuung von Stammkunden

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung saisonaler und regionaler Erfordernisse sowie der für Nahrungs- und Genussmittel spezifischen Vorlaufzeiten

7.3

Wareneingang

7.3.4

Kontrollieren der Wareneingänge unter Berücksichtigung der Qualität, insbesondere der Haltbarkeit, der Frische und des Aussehens der Nahrungs- und Genussmittel

7.4

Warenlagerung

7.4.4

Kenntnis der produkt- und betriebsspezifischen Lagerungsvorschriften unter Berücksichtigung von Hygiene, Licht und Temperatur

-

7.4.5

-

Produktgerechtes Lagern unter Beachtung der Haltbarkeit und Frische

  1. 10. Parfümerie:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.3

Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt

1.3.4

Kenntnis über die Besonderheiten des Depotsystems

-

-

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis der branchenüblichen deutschen und fremdsprachigen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke

3.4

Kenntnis der Duftstoffe und der Duftgruppen

3.5

Grundkenntnisse der Herrenkosmetik in Hinblick auf Gesichtspflege und Rasur

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Grundkenntnisse der in der Kosmetik verwendeten Mittel und Duftstoffe, ihrer Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten

4.1.8

Grundkenntnisse der Gesichtshaut, ihrer Struktur und Funktion; Kenntnis der Hauttypen und -zustände

4.1.9

Grundkenntnisse über Hautveränderungen, Hautanomalien sowie Veränderungen der Fingernägel

4.1.10

Kenntnis der Bedürfnisse der Körperpflege sowie Anforderungen (Reinigung, spezielle Pflege, Deodorant) und Beratung unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kosmetik (Schönheitspflege)

4.1.11

Grundkenntnisse der Gesichtsformen, Brauen, Lippen und

Vorschläge für ein optimales Make-Up

4.1.12

Kenntnis der Sonneneinwirkung auf die Haut sowie der Sonnenfilter und Hautpflege

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

Durchführen der Farb-, Duft- und Stilberatung bezogen auf die dekorative Kosmetik unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends

4.3.9

-

-

Schminken unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen

4.3.10

-

Anbieten von Accessoires und Zusatzartikeln

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

-

Anwendungsbezogenes Präsentieren der Waren nach saisonalen und modischen Aspekten und Warengruppen

  1. 11. Schuhe:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Form, Ausführung, Qualität und Art des Materiales, Größen sowie Verwendungs- und Tragemöglichkeiten, Sohlenbeschaffenheit (Mode und Trends, Farben)

3.4

-

Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen zB Schuhkennzeichnung, Produkthaftung, Gewährleistung

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Grundkenntnisse der Anatomie des Fußes

-

-

4.1.8

Kenntnis über die richtige Schuhpflege und Schuhpflegemittel

-

-

4.1.9

Kenntnis über die unterschiedlichen Schuhweiten

-

4.1.10

Kenntnis über die gesundheitlichen Aspekte bestimmter Schuhmodelle

-

4.2

Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten

4.2.5

Kenntnis der Bedeutung des modischen Erscheinungsbildes eines Verkäufers oder einer Verkäuferin

-

-

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

Anbieten modischer Kombinationen und Accessoires (zB Tasche, Gürtel, Schals, Tücher, Fußbekleidung)

4.3.9

-

Anbieten von Zubehör (Strecker, Pflegemittel)

4.3.10

-

Durchführen der Farb- und Stilberatung unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends

4.3.11

-

Informieren über häufige gesundheitliche Probleme der Füße

4.3.12

Informieren über sachgerechte Schuhpflege

-

4.3.13

Informieren über die richtige Anwendung der Pflegemittel

-

4.3.14

-

Beraten über die richtigen Schuhe als Bestandteil des modischen Gesamterscheinungsbildes

4.3.15

-

Informieren über die Schuhtypen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Aspekte und der Anatomie des Fußes

4.3.16

Informieren über die Gefahr eventuellen Abfärbens des Leders

4.3.17

Informieren über mögliche Veränderungen des Obermaterials

4.3.18

-

Übernehmen und Weiterleiten von Reparaturaufträgen unter Berücksichtigung von Gewährleistung und Garantie

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

-

Gestalten und Präsentieren modischer Sets (Schuh/Tasche), Visual Merchandising

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien, saisonaler und regionaler Erfordernisse sowie Verkaufsschwerpunkte

7.1.6

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung der spezifischen Zielgruppe und des Marktsegmentes des Lehrbetriebes

7.4

Warenlagerung

7.4.4

-

Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes (per Hand oder EDV-unterstützt)

7.5

Bestandskontrolle und Inventur

7.5.4

-

Mitwirken bei der Bewertung der Inventur

  1. 12. Sportartikel:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.1

Bedeutung und Struktur des Einzelhandels

1.1.3

-

Kenntnis über das Sportartikelangebot

1.1.4

-

Mitwirken bei der Marktbeobachtung und Marktanalyse

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich Materialien, Trends und Marken

3.4

Kenntnis der branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke, Maße und Normen von Sportgeräten

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Lesen von Gebrauchsanleitungen und Aufbauanleitungen

4.1.8

Kenntnis der für die Sportausübung notwendigen Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten

4.1.9

Grundkenntnisse über Sport und Sportarten

-

4.1.10

-

Kenntnis über die für den Betrieb relevanten Sportarten

4.1.13

Kenntnis der Textilpflegekennzeichen

4.1.14

Kenntnis der Zusammensetzung, Funktion und Verträglichkeit der Materialien

4.1.15

-

Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage; Informieren über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Pflege, Qualitäts- und Preisunterschiede

4.3.9

Informieren über die der Sportart adäquaten Schutzausrüstungen

4.3.10

-

Durchführen der Farb- und Stilberatung unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends

4.3.11

Informieren über das Verwenden von Sportgeräten und der dafür notwendigen gesundheitlichen sowie physiotherapeutischen und orthopädischen Voraussetzungen

4.3.12

-

Anbieten von Kombinationen, Accessoires und Zusatzartikeln

4.3.13

Beraten über die gesundheitlichen Vorteile der Sportausübung

4.6

Serviceleistungen

4.6.1

Kenntnis über die Montage und den Zusammenbau von Sportartikeln wie zB Ski, Snowboard, Rad, Rackets, Fitnessgeräte, Trendsportartikel im Sinne der Rechte der Händler laut der Gewerbeordnung

4.6.2

-

Kenntnis über Service und Reparatur von Sportartikeln, wie zB Snowboard, Rad, Rackets, Fitnessgeräte, Trendsportartikel (Demontieren und Montieren von einfachem Zubehör und Zusatzeinrichtungen) im Sinne der Rechte der Händler laut der Gewerbeordnung

4.6.3

-

Kenntnis über die fach- und funktionsgerechte Wartung, Prüfung und Einstellung von Geräte- und Anlagenteilen

4.6.4

-

-

Kenntnis über die Fehlersuche und Fehlerbehebung an Sportgeräten

4.6.5

-

-

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

-

Präsentieren von Sportartikeln und Sportbekleidung (Visual Merchandising)

  1. 13. Telekommunikation:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.1

Bedeutung und Struktur des Einzelhandels

1.1.3

Grundkenntnisse der der Telekommunikationsbranche zu Grunde liegenden Technologien

-

1.5

Information und Kommunikation

1.5.4

Durchführen von spezifischen Schriftverkehrsarbeiten (Anmeldungen bei Telekommunikationsunternehmen) für die Telekommunikationsbranche

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis der in der Telekommunikation üblichen generellen und markenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke

3.4

Grundkenntnisse über produktspezifische Kennwerte und Leistungsmerkmale und deren Berücksichtigung hinsichtlich der Produktverwendung

3.5

Grundkenntnisse der für die im Betrieb angebotenen Warengruppen relevanten Vorschriften und Maßnahmen betreffend Sicherheit, Entsorgung und Umweltschutz

3.6

Kenntnis über notwendige Kennzeichnung betreffend Energieeffizienz und fachgerechte Entsorgung

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Kenntnis der Medien für die Informationsgewinnung über neue Produkte und Services

-

4.1.8

Lesen und Anwenden von Gebrauchsanweisungen und anderen technischen Unterlagen

4.1.9

Kenntnis über Voraussetzungen für die Inbetriebnahme bzw. Einbau (zB Freisprecheinrichtungen) von Telekommunikationsgeräten, -zubehör und -diensten

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

Anwendungsbezogenes Vorführen der Ware

4.3.9

-

Bearbeiten der branchenüblichen Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächsnachweise usw.)

4.3.10

Informieren über die Richtung der technischen Entwicklung und die Trends der angebotenen Warengruppe

4.3.11

Informieren über für die Verwendung der technischen Geräte benötigtem Zubehör

4.3.12

Informieren über Verbindungselemente unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten

4.3.13

Durchführen von Zusatz- und Folgeverkäufen zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Adaptierung an den technischen Fortschritt

  1. 14. Textilhandel:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Kenntnis der Textilpflegekennzeichen

-

4.1.8

Kenntnis der Zusammensetzung und Verträglichkeit der Materialien

4.2

Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten

4.2.5

Kenntnis der Bedeutung des modischen Erscheinungsbildes eines Verkäufers oder einer Verkäuferin

-

-

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

Durchführen der Farb- und Stilberatung unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends

4.3.9

Anbieten modischer Kombinationen, Accessoires und Zusatzartikel

6.

Marketing-Grundlagen

6.2

Warenpräsentation

6.2.5

-

Gestalten und Präsentieren modischer Ensembles (Visual Merchandising)

7.

Warenwirtschaft

7.1

Grundlagen

7.1.5

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung aktueller Modetrends, Designerlinien und saisonaler und regionaler Erfordernisse sowie Verkaufsschwerpunkte

7.1.6

-

Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung der spezifischen Zielgruppe (insbesondere deren Alter und Bekleidungsgröße) und des Marktsegmentes des Lehrbetriebes

  1. 15. Uhren- und Juwelenberatung:

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.5

Information und Kommunikation

1.5.4

Durchführen der betriebsbezogenen einschlägigen Schriftverkehrsarbeiten, wie zB Meldungen an die Punzierungskontrollbehörde, Dokumentation der Reparaturannahme, Ablage und Evidenz

3.

Warensortiment

3.3

Kenntnis der Edelmetalle, deren Legierungen, der gesetzlichen Feingehalte, Oberflächenveredelungen, deren Eigenschaften und Unterscheidungsmöglichkeiten

3.4

Kenntnis der branchenspezifisch verwendeten unedlen Metalle, deren Legierungen, deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

3.5

Kenntnis des Punzierungsgesetzes und der EU-Nickelverordnung

3.6

Kenntnis der Perlen, Kulturperlen, Korallen, Bernstein und ihrer Imitationen und des Artenschutzes

3.7

Kenntnis der wichtigsten Edel- und Schmucksteine, ihrer Bezeichnungen, Schliffarten, Farben, Vorkommen, Synthesen und Imitationen

3.8

Kenntnis der Diamanten, Vorkommen, ihrer Schliffarten, Klassifizierung nach Farbe, Reinheit, Schliff und Gewicht, Synthesen und Imitationen

3.9

Kenntnis der Funktionsweise der verschiedenen Uhrentypen (elektronisch, mechanisch) wie zB Quartz, Handaufzug, Automatik, deren Eigenschaften wie Wasserdichte, Ganggenauigkeit

4.

Beratung und Verkauf

4.1

Grundlagen

4.1.7

Reinigen und Pflegen von Schmuck, Edelsteinen und Perlen/Kulturperlen mit Reinigungsmitteln und Geräten unter Vermeidung von Beschädigungen

4.1.8

-

Montieren und Längenanpassen von Leder- und Metalluhrbändern bei Armbanduhren sowie Ersetzen von Federstegen

4.1.9

Öffnen und Schließen von Großuhren, Weckern und einfachen Armbanduhren zum Batteriewechsel sowie Kontrolle auf Funktionsfähigkeit

4.1.10

Messen der Ringweite unter Berücksichtigung der Tages- und Jahreszeit (Temperaturverhältnisse) sowie der Verschiedenartigkeit der Ringinnenwölbungen

4.1.11

-

Anbieten von spezifischen Serviceleistungen (zB Reparaturen und Erzeugungsmöglichkeiten)

4.3

Beratungs- und Verkaufsgespräche

4.3.8

-

Erläutern der Möglichkeit von Hautunverträglichkeiten der verschiedenen Edelmetalle und der branchenspezifisch verwendeten unedlen Metalle

4.3.9

-

Informieren über die Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen/Kulturperlen usw.

4.3.10

-

Informieren über die Pflege und Handhabung von Uhren und Uhrbändern (zB Service und Batteriewechsel

4.3.11

-

Durchführen der Stilberatung unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends

4.4

Umtausch, Beschwerden und Reklamationen

4.4.4

-

Kenntnis der Gewährleistung und der markenspezifischen Fristen für die Garantie

4.5

Verhalten in schwierigen Situationen

4.5.2

-

-

Kenntnis der Geldwäschebestimmungen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen

4.5.3

Kenntnis des richtigen Verhaltens bei Überfällen, Raub, Diebstahl und Betrug

4.5.4

-

Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Versicherungsschutz

(3) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, zu entsprechen.

Lehrabschlussprüfung

§ 5. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung.

(2) Die theoretische Prüfung umfasst den Gegenstand Geschäftsfall.

(3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.

(4) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Präsentation und Fachgespräch.

Theoretische Prüfung

Allgemeine Bestimmungen

§ 6. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüfungskandidaten/innen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.

(2) Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.

(3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind den Prüfungskandidaten/innen anlässlich der Aufgabenstellung getrennt zu erläutern.

Geschäftsfall

§ 7. (1) Die Prüfung umfasst einen dem Schwerpunkt entsprechenden Geschäftsfall, einschließlich des dazugehörigen Schrift- und Zahlungsverkehrs und hat sich auf sämtliche nachstehende Bereiche zu erstrecken:

  1. 1. Leistungsbereich Beschaffung einschließlich Schriftverkehr,
  2. 2. Leistungsbereich Absatz.

(2) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis sowie unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung jedem/jeder Prüfungskandidaten/in eine schriftliche Arbeit zu stellen, die in der Regel in 150 Minuten ausgearbeitet werden kann.

(3) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je zehn Aufgaben zu stellen.

(4) Die Prüfung ist nach 180 Minuten zu beenden.

Praktische Prüfung

§ 8. (1) Die Prüfung erfolgt mündlich vor der gesamten Prüfungskommission. Der/die Prüfungskandidat/in hat sämtliche nachstehende Themenbereiche aus seiner/ihrer praktischen Tätigkeit zu präsentieren:

  1. 1. Der Ausbildungsbetrieb,
  2. 2. Persönliche und soziale Kompetenz,
  3. 3. Marketing-Grundlagen,
  4. 4. Warenwirtschaft.

(2) Zur Vorbereitung auf diese Präsentation muss der/die Prüfungskandidat/in anhand von Vorgaben ein schriftliches Konzept (von Hand oder rechnergestützt) erstellen. Dazu steht dem/der Prüfungskandidaten/in eine Vorbereitungszeit von zumindest 45 Minuten, jedoch längstens 60 Minuten, zur Verfügung.

(3) Die Prüfung hat basierend auf dem schriftlichen Konzept die Präsentation der erarbeiteten Inhalte der Themenbereiche zu umfassen. Im Anschluss daran hat die Prüfungskommission die Möglichkeit, Fragen zur weitergehenden Bearbeitung der erarbeiten Inhalte zu stellen.

(4) Die Präsentation samt Fragestellung soll zumindest 15 Minuten zu dauern. Sie ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des/der Prüfungskandidaten/in nicht möglich ist.

§ 9. (1) Die Prüfung erfolgt mündlich vor der gesamten Prüfungskommission. Es ist eine Situation aus der praktischen Tätigkeit der/des Prüfungskandidatin/en anhand von ein bis drei Warengruppen (gemäß dem Schwerpunkt des/der Prüfungskandidaten/in) des Lehrbetriebes der/des Prüfungs-kandidatin/en zu simulieren. Diese Warengruppen werden nach Wahl der/des Prüfungskandidatin/en festgelegt. Im Mittelpunkt hat die Überprüfung der fachlichen Qualifikation sowie der kunden- und serviceorientierten Handlungsfähigkeit des/der Prüfungskandidaten/in zu stehen. Dies hat durch die Führung eines Verkaufs- oder Beratungsgesprächs in möglichst lebendiger Form zu erfolgen.

(2) Im Rahmen der Aufgabenstellung sind sämtliche nachstehende Kenntnisse und Fähigkeiten integriert zu überprüfen:

  1. 1. Warensortiment,
  2. 2. Beratung und Verkauf,
  3. 3. Servicebereich Kassa.

(3) Das Fachgespräch soll für jeden/jede Prüfungskandidaten/in zumindest 15 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des/der Prüfungskandidaten/in nicht möglich ist.

§ 10. (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungs-gegenstände zu prüfen.

§ 11. (1) Gemäß § 8 Abs. 12 BAG werden abweichend vom § 8 Abs. 5 BAG folgende Regelungen betreffend der Verhältniszahlen festgelegt.

(2) Folgende Verhältniszahlen betreffend das Verhältnis der Anzahl der Lehrlinge zur Anzahl der im Betrieb beschäftigten, fachlich einschlägig ausgebildeten Personen werden festgelegt:

1. eine fachlich einschlägig ausgebildete Person ein Lehrling,

2. zwei bis drei fachlich einschlägig ausgebildete Personen zwei Lehrlinge,

3. vier fachlich einschlägig ausgebildete Personen drei Lehrlinge,

4. fünf bis sechs fachlich einschlägig ausgebildete Personen vier Lehrlinge,

5. sieben bis acht fachlich einschlägig ausgebildete Personen fünf Lehrlinge,

6. neun bis elf fachlich einschlägig ausgebildete Personen sechs Lehrlinge,

7. ab zwölf fachlich einschlägig ausgebildete Personen für je drei Personen ein weiterer Lehrling.

(3) Auf die Verhältniszahlen sind Lehrlinge in den letzten sechs Monaten ihrer Lehrzeit und Lehrlinge, denen unter Anwendung des § 28 oder § 29 BAG mindestens zwei Lehrjahre ersetzt wurden, nicht anzurechnen.

(4) Auf die Verhältniszahlen sind fachlich einschlägig ausgebildete Personen, die nur vorübergehend oder aushilfsweise im Betrieb beschäftigt sind, nicht anzurechnen.

(5) Werden in einem Betrieb in mehr als einem Lehrberuf Lehrlinge ausgebildet, dann sind Personen, die für mehr als einen dieser Lehrberufe fachlich einschlägig ausgebildet sind, nur auf die Verhältniszahl eines dieser Lehrberufe anzurechnen. Wenn aber in einem Betrieb nur eine einzige, jedoch für alle in Betracht kommenden Lehrberufe fachlich einschlägig ausgebildete Person beschäftigt ist, dürfen - unter Beachtung der für die einzelnen in Betracht kommenden Lehrberufe jeweils festgelegten Verhältniszahlen - insgesamt höchstens zwei Lehrlinge ausgebildet werden.

(6) Ein/eine Ausbilder/in ist bei der Ermittlung der Verhältniszahl gemäß § 8 Abs. 5 BAG als eine fachlich einschlägig ausgebildete Person zu zählen. Wenn er/sie jedoch mit Ausbildungsaufgaben in mehr als einem Lehrberuf betraut ist, ist er/sie als eine fachlich einschlägig ausgebildete Person bei den Verhältniszahlen aller Lehrberufe zu zählen, in denen er/sie Lehrlinge ausbildet.

(7) Folgende Verhältniszahlen betreffend das Verhältnis der Anzahl der Lehrlinge zur Anzahl der im Betrieb beschäftigten Ausbilder/innen sind einzuhalten:

  1. 1. Auf je fünf Lehrlinge zumindest ein/eine Ausbilder/in, der/die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist.
  2. 2. Auf je fünfzehn Lehrlinge zumindest ein/eine Ausbilder/in, der/die ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist.

    Die Verhältniszahl gemäß Abs. 2 darf jedoch nicht überschritten werden.

(8) Ein/eine Ausbilder/in, der/die mit Ausbildungsaufgaben in mehr als einem Lehrberuf betraut ist, darf - unter Beachtung der für die einzelnen Lehrberufe jeweils festgelegten Verhältniszahlen gemäß § 8 Abs. 3 lit. b BAG - insgesamt höchstens so viele Lehrlinge ausbilden, wie es der höchsten Verhältniszahl gemäß § 8 Abs. 3 lit. b BAG der in Betracht kommenden Lehrberufe entspricht.

§ 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel, BGBl. II Nr. 429/2001, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2011, tritt unbeschadet des Abs. 4 mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft.

(3) Lehrlinge, die am 31. Mai 2015 im Lehrberuf Einzelhandel ausgebildet werden, können gemäß der in Abs. 2 angeführten Verordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit weiter ausgebildet werden und können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung auf Grund der in der Verordnung gemäß Abs. 2 enthaltenen Prüfungsvorschriften antreten.

(4) Die Lehrzeit, die im Lehrberuf Einzelhandel gemäß der in Abs. 2 angeführten Verordnung zurückgelegt wurde, ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf Einzelhandel gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.

Mitterlehner

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)